Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien

Alle Lehr- und Unterrichtsmaterialien, welche am Berufskolleg für Gestaltung und Technik der Städteregion Aachen im Rahmen der dualen Berufsausbildung eingesetzt werden und durch Steuergelder finanziert wurden.
Hierbei geht es insbesondere um durch Lehrer selbst erstellte Materialien. Ausdrücklich ausgenommen sind hier zugekaufte Materialien von Verlagen und weiteren Drittanbietern, sowie Prüfungsunterlagen.
Ebenfalls bitte ich Sie nach § 12 des Informationsfreiheitsgesetz NRW die dort beschriebenen Informationen öffentlich zu machen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien [#26679]
Datum
19. Februar 2018 17:55
An
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Lehr- und Unterrichtsmaterialien, welche am Berufskolleg für Gestaltung und Technik der Städteregion Aachen im Rahmen der dualen Berufsausbildung eingesetzt werden und durch Steuergelder finanziert wurden. Hierbei geht es insbesondere um durch Lehrer selbst erstellte Materialien. Ausdrücklich ausgenommen sind hier zugekaufte Materialien von Verlagen und weiteren Drittanbietern, sowie Prüfungsunterlagen. Ebenfalls bitte ich Sie nach § 12 des Informationsfreiheitsgesetz NRW die dort beschriebenen Informationen öffentlich zu machen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unt…
An Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien [#26679]
Datum
4. April 2018 18:45
An
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien“ vom 19.02.2018 (#26679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien“ [#26679]
Datum
12. April 2018 08:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26679 Die Anfrage wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet und ich hätte gerne eine Feststellung, ob diese Daten herausgegeben werden können. Daher bitte ich Sie um Ihre Mithilfe, um eine Antwort auf die Anfrage zu erhalten. Die Behörde hat sich bisher gar nicht geäußert und ich bin vollkommen zufrieden, wenn seitens der Behörde überhaupt erstmal eine Reaktion erfolgt, bevor man eine weitergehende Eskalation anstrebt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen den in den Email verwendeten Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien“ [#26679]
Datum
12. April 2018 15:02
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 12.4.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Schreiben vom 12.4.2018 Aktenzeich…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 12.4.2018
Datum
18. April 2018 17:21
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Schreiben vom 12.4.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1894/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in laut letzter Eintragung auf der Seite von FragDenStaat zu Ihrem Antrag # 26679 haben Sie eine E-Mail vom Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen<https://fragdenstaat.de/behoerde/berufskolleg-fur-gestaltung-und-technik-der-stadteregion-aachen/> erhalten. Ist diese Information richtig und hat sich damit Ihr an mich gerichtetes Vermittlungsersuchen erledigt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 12.4.2018 [#26679] Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt bisher keine Aussage der Behörde…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.4.2018 [#26679]
Datum
24. April 2018 08:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt bisher keine Aussage der Behörde vor. Die Anzeige auf der Seite ist vllt missverständlich aufzufassen. Ich habe den Status nun explizit auf die Anfrage läuft noch und ist weiterhin offen gesetzt. Ich würde daher weiter um Ihre Vermittlung in dem Fall bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Schreiben vom 12.4.2018 [#26679] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.4.2018 [#26679]
Datum
24. April 2018 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 24.4.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Schreiben vom 24.4.2018 Aktenzeich…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Schreiben vom 24.4.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1894/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in laut Eintragung auf der Seite von FragDenStaat zu Ihrem Antrag # 26679 haben Sie eine E-Mail vom Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen<https://fragdenstaat.de/behoerde/berufskolleg-fur-gestaltung-und-technik-der-stadteregion-aachen/> erhalten: "2 Wochen her: E-Mail von Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen<https://fragdenstaat.de/behoerde/berufskolleg-fur-gestaltung-und-technik-der-stadteregion-aachen/> erhalten." Den Inhalt dieser Email kann ich jedoch nicht einsehen. Ohne Kenntnis des Inhalts des kompletten Schriftwechsels ist es mir nicht möglich, den Sachverhalt gegenüber der öffentlichen Stelle aufzugreifen. Daher darf ich Sie um Freischaltung des Schreiben bzw. um Übersendung an mich bitten. Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich in Ihrem nächsten Schreiben an mich auf das o.g. Aktenzeichen beziehen würden, dies erleichtert hier eine Zuordnung der Eingangspost zu Ihrem Vorgang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 24.4.2018 [#26679] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe alle nicht öffentlichen Einträge…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24.4.2018 [#26679]
Datum
2. Mai 2018 11:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe alle nicht öffentlichen Einträge frei einsehbar geschaltet. Es handelt sich hierbei um schreiben Ihrer Behörde, welche Teil des Schriftwechsels zu diesem Anliegen sind. Ich bitte daher hier weiter um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Schreiben vom 24.4.2018 [#26679] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24.4.2018 [#26679]
Datum
2. Mai 2018 17:23
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Antragsteller/in Müllers auf Informationszugang vom 19.2.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Müllers auf Informationszugang vom 19.2.2018
Datum
8. Mai 2018 08:35
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Müllers auf Informationszugang vom 19.2.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1894/18 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetseite FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/> (#26679) den o.g. Antrag auf Zusendung der Lehr- und Unterrichtsmaterialien, welche durch Steuergelder finanziert worden sind, gestellt zu haben. Bislang sei seine Anfrage unbeantwortet geblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Ausnahmetatbestände der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Köln
Anfrage auf Informationszugang Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragstelle…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfrage auf Informationszugang
Datum
11. Mai 2018 15:03
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in auf Informationszugang vom 19.2.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1894/18 Sehr geehrtAntragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet. Ich bitte Sie Ihre Fragestellung zu konkretisieren. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass es sich bei Unterrichtsmaterialien, die von Lehrkräften erstellt worden sind, nicht um vorhandene Informationen im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG NRW handelt. Mit freundlichen Grüßen