Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien
Alle Lehr- und Unterrichtsmaterialien, welche am Berufskolleg für Gestaltung und Technik der Städteregion Aachen im Rahmen der dualen Berufsausbildung eingesetzt werden und durch Steuergelder finanziert wurden.
Hierbei geht es insbesondere um durch Lehrer selbst erstellte Materialien. Ausdrücklich ausgenommen sind hier zugekaufte Materialien von Verlagen und weiteren Drittanbietern, sowie Prüfungsunterlagen.
Ebenfalls bitte ich Sie nach § 12 des Informationsfreiheitsgesetz NRW die dort beschriebenen Informationen öffentlich zu machen.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum19. Februar 2018
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23. März 2018
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien [#26679]
- Datum
- 19. Februar 2018 17:55
- An
- Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien [#26679]
- Datum
- 4. April 2018 18:45
- An
- Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien“ [#26679]
- Datum
- 12. April 2018 08:44
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage für durch Steuergelder finanzierte Unterrichtsmaterialien“ [#26679]
- Datum
- 12. April 2018 15:02
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Schreiben vom 12.4.2018
- Datum
- 18. April 2018 17:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 12.4.2018 [#26679]
- Datum
- 24. April 2018 08:56
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 12.4.2018 [#26679]
- Datum
- 24. April 2018 13:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Schreiben vom 24.4.2018
- Datum
- 27. April 2018 11:00
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 24.4.2018 [#26679]
- Datum
- 2. Mai 2018 11:53
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 24.4.2018 [#26679]
- Datum
- 2. Mai 2018 17:23
- Status
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Antrag Herrn Antragsteller/in Müllers auf Informationszugang vom 19.2.2018
- Datum
- 8. Mai 2018 08:35
- Status
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- Von
- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- Anfrage auf Informationszugang
- Datum
- 11. Mai 2018 15:03
- Status
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