Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die möglichst vollständigen Dokumente/Akten, die die sog. Taskforce Corona seit dem Ausbruch der Sars-Cov19-Pandemie Mitte März 2020 erstellt, angelegt, ausgearbeitet, von anderen (auch Bundes- und/oder Landes-) -Behörden, zur Verfügung gestellt, zur Kenntnis angereicht, zur weitern Bearbeitung oder sonstigen dienstlichen Gründen überlassen und/oder auf sonstigen Wegen zur Beurteilung der epidemischen Lage, der Evaluirieung der zur Verhinderung der Verbreitung des Sars-Cov2-Virus durchgesetzten Maßnahmen herangezogen wurden.
Die Dokumentation betreffend der Nachforschungen/Ermittlungen in welchem Umfeld vorwiegend Infektionen stattfinden, stattgefunden haben z. B. Versammlungen gem. Art. 8 GG, privates Umfeld, ÖPNV, Einzelhandel, sowie Gastronomie (inkl. Bars, Clubs, Diskotheken). Sowie die Ergebnissse der Evaluierung, in wie weit im einzelnen, die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Sars-Cov2-Virus beigetragen haben, insbesondere der FFP2 Maskenpflicht bei Veranstaltungen unter freiem Himmel.

Ich bitte ausdrücklich um Dokumente, die Bestandteil der Akten sind, bitte verweisen Sie nicht lediglich auf einschläge Internetauftritte, wie corona-os.de, rki.de oder ähnliches, sollten Sie über keine Aktenlage meiner Anfrage betreffend verfügen, teilen Sie mir dies mit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskrei-
ses der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung)
vom 12. März 2019 (Amtsblatt 2019, S. 19 ff.)

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 bis 3 o. g. Verordnung und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Bastian Mohring
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die möglichst vollständigen Dokumente/Akten, …
An Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.) [#241024]
Datum
15. Februar 2022 20:07
An
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die möglichst vollständigen Dokumente/Akten, die die sog. Taskforce Corona seit dem Ausbruch der Sars-Cov19-Pandemie Mitte März 2020 erstellt, angelegt, ausgearbeitet, von anderen (auch Bundes- und/oder Landes-) -Behörden, zur Verfügung gestellt, zur Kenntnis angereicht, zur weitern Bearbeitung oder sonstigen dienstlichen Gründen überlassen und/oder auf sonstigen Wegen zur Beurteilung der epidemischen Lage, der Evaluirieung der zur Verhinderung der Verbreitung des Sars-Cov2-Virus durchgesetzten Maßnahmen herangezogen wurden. Die Dokumentation betreffend der Nachforschungen/Ermittlungen in welchem Umfeld vorwiegend Infektionen stattfinden, stattgefunden haben z. B. Versammlungen gem. Art. 8 GG, privates Umfeld, ÖPNV, Einzelhandel, sowie Gastronomie (inkl. Bars, Clubs, Diskotheken). Sowie die Ergebnissse der Evaluierung, in wie weit im einzelnen, die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Sars-Cov2-Virus beigetragen haben, insbesondere der FFP2 Maskenpflicht bei Veranstaltungen unter freiem Himmel. Ich bitte ausdrücklich um Dokumente, die Bestandteil der Akten sind, bitte verweisen Sie nicht lediglich auf einschläge Internetauftritte, wie corona-os.de, rki.de oder ähnliches, sollten Sie über keine Aktenlage meiner Anfrage betreffend verfügen, teilen Sie mir dies mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskrei- ses der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung) vom 12. März 2019 (Amtsblatt 2019, S. 19 ff.) Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 bis 3 o. g. Verordnung und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bastian Mohring Anfragenr: 241024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241024/ Postanschrift Bastian Mohring << Adresse entfernt >>
Bastian Mohring
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung …
An Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
AW: Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.) [#241024]
Datum
17. März 2022 13:50
An
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.)“ vom 15.02.2022 (#241024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Guten Tag, der Landkreis Osnabrück sieht von der Herausgabe der angeforderten Dokumente ab, da er aufgrund der in …
Von
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.) [#241024]
Datum
18. März 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, der Landkreis Osnabrück sieht von der Herausgabe der angeforderten Dokumente ab, da er aufgrund der in seinem Bereich nicht einschlägigen Informationsfreiheitssatzung der Amtsverschwiegenheit unterliegt. Freundliche Grüße
Bastian Mohring
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf meine Anfrage gem. Informationsfreiheitssatzun…
An Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
AW: Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.) [#241024]
Datum
22. März 2022 10:40
An
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
zweckvereinbarung-zwischen-der-stadt-osnabruck-und-dem-landkreis-osnabruck.pdf
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf meine Anfrage gem. Informationsfreiheitssatzung. Leider ist Ihre Antwort nicht zufriedenstellend. Ihre Aussage, der Landkreis unterliege bezüglich meiner Anfrage nicht den Pflichten der Informationsfreiheitssatzung halte ich aus folgenden Gründen für nicht zutreffend: In §1 Abs. 1 der Zweckvereinbarung zwischen Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück über kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 24. Mai 2044 (Amtsblatt 2004 S 631 ff.) heißt es: "Die Stadt überträgt dem Landkreis am 1. Januar 2005 nach Maßgabe der durch diese Vereinbarung festgelegten Regelungen die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des kommunalen ÖGD der Stadt im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Die der Stadt nach derzeitiger Gesetzeslage obliegenden und ggf. zukünftig übertragenen Aufgaben des ÖGD gehen in vollem Umfang auf den Landkreis über." Da nunmehr der ÖDG für die Stadt Osnabrück in Hand des Landkreises liegt, bzw. Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück lediglich über einen gemeinsamen ÖDG vefügen, obliegen die Verpflichtungen der Informationsfreiheitssatzung dem LK Osnabrück. Ich bitte Sie daher nochmals um zusendung der gewünschten Unterlagen und Dokumente. Vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring Anhänge: - zweckvereinbarung-zwischen-der-stadt-osnabruck-und-dem-landkreis-osnabruck.pdf Anfragenr: 241024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241024/ Postanschrift Bastian Mohring << Adresse entfernt >>
Bastian Mohring
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v…
An Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
AW: Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.) [#241024]
Datum
7. April 2022 08:47
An
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.)“ vom 15.02.2022 (#241024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
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Bastian Mohring
Sehr [geschwärzt], leider wurde meine Anfrage bis heute noch nicht von Ihnen beantwortet, auch auf meine Antwort …
An Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anfrage gem. der Informationsfreiheitssatzung v. 12.03.2019 (Amstblatt 2019, S. 19 ff.) [#241024]
Datum
19. April 2022 13:52
An
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], leider wurde meine Anfrage bis heute noch nicht von Ihnen beantwortet, auch auf meine Antwort Ihrer, meiner Meinung nach unzulässigen, Ablehnung habe ich bisher leider keine Rückmeldung erhalten. Ich bitte Sie daher erneut darum mir die gewünschten Dokumente bis zum 29.04.2022 zur Verfügung zustellen, sollte diese Frist ebenfalls erfolglos verstreichen, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring Anfragenr: 241024 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Bastian Mohring [geschwärzt], [geschwärzt]