Anfrage gemeldete Nebenwirkungen bei Impfungen der Jahre 2000 bis 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne die Summe aller beim Paul-Ehrlich Institut für die Jahre 2000-2020 gemeldeten Nebenwirkungen bei Impfungen erfahren. Bisher wurden diese Daten beim PEI unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://52625146fm.pei.de/fmi/webd/#UAWDB
Diese Seite ist aber leider nicht mehr erreichbar...?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
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Jörg Kleffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wü…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jörg Kleffmann
Betreff
Anfrage gemeldete Nebenwirkungen bei Impfungen der Jahre 2000 bis 2020 [#285439]
Datum
4. August 2023 08:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne die Summe aller beim Paul-Ehrlich Institut für die Jahre 2000-2020 gemeldeten Nebenwirkungen bei Impfungen erfahren. Bisher wurden diese Daten beim PEI unter folgender Adresse veröffentlicht: http://52625146fm.pei.de/fmi/webd/#UAWDB Diese Seite ist aber leider nicht mehr erreichbar...? Vielen Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Kleffmann Anfragenr: 285439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285439/ Postanschrift Jörg Kleffmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Kleffmann
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kleffmann, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage gemeldete Nebenwirkungen bei Impfungen der Jahre 2000 bis 2020 _ [#285439]
Datum
7. August 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleffmann, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kleffmann, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage gemeldete Nebenwirkungen bei Impfungen der Jahre 2000 bis 2020 [#285439]
Datum
22. August 2023 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleffmann, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen