Anfrage Gutachten zum § 3a VwVfG Landkreis Börde
Gutachten oder Ergebnisse der Überprüfung des Landkreises Börde über die Verfahrensweise bzgl. § 3a VwVfG und die Ablehnung von E-Mail Anfragen zum IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA aus Ihren Hause.
Erläuterung: Eine Beantwortung der Anträge nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA erfolgt durch den Landkreis Börde nicht, da die Antragstellung per E-Mail im Landkreis Börde grundsätzlich nicht zulässig ist. Der Landkreis beruft sich auf §3a VwVfG und das der Landkreis kein Zugang eröffnet hat. Aktuell können nur Anträge auf dem Postweg oder per Fax mit handschriftlicher Signatur bearbeitet werden.
Wir wurde auf Nachfrage folgendes mitgeteilt:
"Es gab auch eine Beschwerde beim Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt über unsere Verfahrensweise. Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hatte daraufhin unsere Verfahrensweise geprüft und keine Rechtsbeugung durch unsere Behörde festgestellt."
Anfrage erfolgreich
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Datum19. März 2020
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21. April 2020
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