Anfrage hinsichtlich der Aktivitäten der Kohlemine El Cerrejon in La Guajira Kolumbien

Wie viel Tonnen Kohle für wie viel Geld wurden aus der Mine El Cerrejon in La Guajira Kolumbien seit 2020 nach Deutschland exportiert?
Bitte senden sie mir alle verfügbaren Dokumente zu Kohleimporten nach Deutschland zu
An welche Unternehmen in Deutschland wird die Kohle aus der Region La Guajira importiert?
Bitte sendet mir alle Dokumente und Protokolle zu Gesprächen und Übereinkommen von hinsichtlich kolumbianischer Kohleexporte und kolumbianisch deutscher Wirtschaftsbeziehungen in den letzten 3 Jahren
Bitte sendet mir alle Dokumente und Protokolle zu den Besuchen in Kolumbien von Analena Baerbock und Robert Habeck innerhalb der letzten 3 Jahren
Welche Menschenrechtsverstöße der Region La Guajira sind dem Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bekannt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Sascha Romanowski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Tonnen Kohle für wie viel Ge…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Sascha Romanowski
Betreff
Anfrage hinsichtlich der Aktivitäten der Kohlemine El Cerrejon in La Guajira Kolumbien [#298718]
Datum
29. Januar 2024 22:22
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Tonnen Kohle für wie viel Geld wurden aus der Mine El Cerrejon in La Guajira Kolumbien seit 2020 nach Deutschland exportiert? Bitte senden sie mir alle verfügbaren Dokumente zu Kohleimporten nach Deutschland zu An welche Unternehmen in Deutschland wird die Kohle aus der Region La Guajira importiert? Bitte sendet mir alle Dokumente und Protokolle zu Gesprächen und Übereinkommen von hinsichtlich kolumbianischer Kohleexporte und kolumbianisch deutscher Wirtschaftsbeziehungen in den letzten 3 Jahren Bitte sendet mir alle Dokumente und Protokolle zu den Besuchen in Kolumbien von Analena Baerbock und Robert Habeck innerhalb der letzten 3 Jahren Welche Menschenrechtsverstöße der Region La Guajira sind dem Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bekannt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Romanowski Anfragenr: 298718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298718/ Postanschrift Sascha Romanowski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Romanowski
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/020; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Romanowski, ich bestätige …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/020; hier: Eingangsbestätigung
Datum
30. Januar 2024 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Romanowski, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.01.2024, eingegangen im BMZ am 30.01.2024. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/020; hier: Informationen nicht vorhanden Sehr geehrter Herr Romanowski, bezu…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/020; hier: Informationen nicht vorhanden
Datum
1. Februar 2024 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Romanowski, bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 30.01.2024 mit dem oben benannten Aktenzeichen teile ich Ihnen folgendes mit: Die Region La Guajíra ist keine Schwerpunktregion der durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Aus vereinzelten Rücksprachen mit Nichtregierungsorganisationen sind wir allgemein unterrichtet, dass es im Zusammenhang mit der Kohleförderung in Kolumbien in der Vergangenheit zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist – nähere Informationen zu einzelnen Menschenrechtsverstößen in La Guajíra liegen dem BMZ nicht vor. Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber für Fragen 1-3 zu Kohleimporten aus Kolumbien an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für Frage 4 ist im Sinne der internationalen Menschenrechtspolitik in den Außenbeziehungen das Auswärtige Amt (AA) zuständig. In diesem Kontext gab es in den vergangenen Jahren bereits kleine Anfragen, deren Beantwortung hier nachgelesen werden kann: zu „Vereinbarungen mit Kolumbien über Kohlelieferungen<https://dip.bundestag.de/vorgang/vereinbarungen-mit-kolumbien-%C3%BCber-kohlelieferungen/287741?term=kohle%20kolumbien&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=1&ctx=d>“ (05/2022), zu „Steinkohleimporte aus Kolumbien trotz massiver Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung<https://dip.bundestag.de/drucksache/auf-die-kleine-anfrage-drucksache-20-2056-steinkohleimporte-aus-kolumbien-trotz/261719?term=kohle%20kolumbien&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=8&ctx=d>“ (06/2022) zur „Untersuchung von Todesfällen in den Kohleabbaugebieten Kolumbiens<https://dip.bundestag.de/vorgang/untersuchung-von-todesf%C3%A4llen-in-den-kohleabbaugebieten-kolumbiens/298143?term=kohle%20kolumbien&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=2&ctx=d>“ (03/2023) sowie zu „Die deutsch-kolumbianischen Energiepartnerschaft und dem Anstieg der Steinkohleimporte im Zuge der Russland-Sanktionen<https://dip.bundestag.de/drucksache/auf-die-kleine-anfrage-drucksache-20-7768-die-deutsch-kolumbianische-energiepartnerschaft-und/269371?term=kohle%20kolumbien&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=5&ctx=d>“ (08/2023). Die Gesamtfederführung lag jeweils bei BMWK, Federführung für menschenrechtsbezogene Einzelfragen jeweils bei AA oder BMWK. Ihr Antrag wird hiermit als erledigt angesehen. Falls Sie Zweifel daran haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Dazu bitte ich um Rückmeldung bis Freitag, den 09.02.2024. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen