Anfrage Hinweisgebersystem

Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten:

1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform?

2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen?

Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen.

Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezug nehmend auf die EU-W…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Hinweisgebersystem [#221726]
Datum
2. Juni 2021 12:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten: 1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform? 2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen? Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen. Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221726/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 401/2021 Sehr Antragsteller/in…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. Juni 2021 - Anfrage Hinweisgebersystem [#221726]
Datum
22. Juni 2021 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 401/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 2. Juni 2021 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verfügt aktuell nicht über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform. Zu 2.: Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (sog. Whistleblower-Richtlinie) hat das BMJV im Dezember 2020 einen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt. Die Gespräche über diesen Entwurf sind zwischenzeitlich gescheitert. Aufgrund des Ablaufs der Legislaturperiode bleibt es nun einer neuen Bundesregierung vorbehalten, einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorzulegen. Die Einrichtung eines Meldesystems für hinweisgebende Personen im BMJV ist vorgesehen, sobald ein solches System von den geltenden gesetzlichen Vorgaben gefordert wird. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen