Anfrage Hinweisgebersystem

Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten:

1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform?

2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen?

Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen.

Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezug nehmend auf die EU-W…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Hinweisgebersystem [#221727]
Datum
2. Juni 2021 12:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten: 1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform? 2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen? Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen. Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221727/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1605 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 02.06.2021 (s.u.) Sehr A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage Hinweisgebersystem [#221727]
Datum
2. Juni 2021 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1605 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 02.06.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt, sondern Sie bitten um Mitteilung zum Sachstand und Planung eines Sachverhaltes. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um ggf. dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Bezug: BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1605 02.06.2021 Sehr Antragsteller/in Die Eingangsbestätigung Ihres Schreibens h…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anfrage Hinweisgebersystem [#221727]
Datum
4. Juni 2021 14:07
Status
Bezug: BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1605 02.06.2021 Sehr Antragsteller/in Die Eingangsbestätigung Ihres Schreibens hatten Sie gemäß Bezug bereits erhalten. Wir haben im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen dazu zusammenfassend auf Ihre Fragen Folgendes mit: 1. Die Rechtabteilung im BMVg ist für den Geschäftsbereich am Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der s.g. "Whistleblowing-Richtlinie" beteiligt. 2. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ statuiert einen EU-weiten Mindeststandard vor rechtlichen und faktischen Repressalien für Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht im beruflichen Kontext melden oder offenlegen. Sie umfasst den privaten und den öffentlichen Sektor gleichermaßen. Damit sie jedoch unmittelbare Wirkung entfalten kann, bedarf es der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. 3. In Deutschland ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Überführung der in Bezug genommenen Richtlinie in nationales Recht zuständig. 4. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Erst wenn ein deutsches "Hinweisgeberschutzgesetz" verabschiedet wurde, ist es inhaltlich durch die Ressorts innerhalb bestimmter Fristen umzusetzen. In diesem Kontext wird auch das Bundesministerium der Verteidigung entsprechend der noch abzuwartenden gesetzlichen Vorgaben ein Hinweisgebersystem in seinem Geschäftsbereich implementieren. Wir hoffen zunächst, Ihnen damit den gesetzlichen Verfahrensweg aufgezeigt zu haben und das die Bundesregierung Ihrer Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie nachkommt. Team Bürgerdialog