Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU müssen alle Zahlungsempfänger (unter anderem Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA-Raumes durchführen zu lassen.

Leider kommt es trotz dessen immer wieder zu sogenannter "IBAN-Diskriminierung" (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ueberweisungen-iban-sepa-bankkonto-lastschrift-1.5669065)

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Wie viele Beschwerden hat die BaFin in den Jahren 2021 und 2022 sowie den ersten Monaten des Jahres 2023 über die nicht stattfindende Akzeptanz von nicht deutsche IBAN erhalten?
- Über welche Unternehmen wurde sich beschwert? Falls die Nennung der Unternehmen nicht möglich ist, bitte ich um Klassifikation nach den Branchen Banken/Kreditinstitute, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister sowie sonstige.
- Welche Maßnahmen hat die BaFin aufgrund dieser Beschwerden getroffen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU mü…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland [#274363]
Datum
30. März 2023 12:10
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU müssen alle Zahlungsempfänger (unter anderem Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA-Raumes durchführen zu lassen. Leider kommt es trotz dessen immer wieder zu sogenannter "IBAN-Diskriminierung" (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ueberweisungen-iban-sepa-bankkonto-lastschrift-1.5669065) bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Beschwerden hat die BaFin in den Jahren 2021 und 2022 sowie den ersten Monaten des Jahres 2023 über die nicht stattfindende Akzeptanz von nicht deutsche IBAN erhalten? - Über welche Unternehmen wurde sich beschwert? Falls die Nennung der Unternehmen nicht möglich ist, bitte ich um Klassifikation nach den Branchen Banken/Kreditinstitute, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister sowie sonstige. - Welche Maßnahmen hat die BaFin aufgrund dieser Beschwerden getroffen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274363/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland“ vom 30.0…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland [#274363]
Datum
30. Mai 2023 14:25
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland“ vom 30.03.2023 (#274363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland“ vom 30.0…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland [#274363]
Datum
27. November 2023 16:05
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: "IBAN-Diskriminierung" in Deutschland“ vom 30.03.2023 (#274363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 209 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>