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Anfrage IFG Finanz- und Wirtschaftsplan Gymnasium Petrinum Brilon

bezüglich Gymnasium Petrinum in Brilon:
- den Finanzplanungs- und den Wirtschaftsbericht für die Jahre 2015 bis 2020. Welche Finanzmittel wurden angesetzt bzw. verplant und welche Beträge wurden wofür genau ausgegeben?
- Welche Abweichung haben sich zwischen Ansatz und tatsächlicher Ausgabe ergeben?
- Welche Gründe gab es für diese Abweichungen?
- Welche Drittmittel (Förderverein, Sponsoren etc. ) sind in den Zweckbetrieb eingeflossen?
- Welche Beträge sind jeweils durch welche Tätigkeiten (z.B. Weihnachtsmarkt, Schulfeste etc.) selbstständig erwirtschaftet worden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage IFG Finanz- und Wirtschaftsplan Gymnasium Petrinum Brilon [#212703]
Datum
15. Februar 2021 10:48
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezüglich Gymnasium Petrinum in Brilon: - den Finanzplanungs- und den Wirtschaftsbericht für die Jahre 2015 bis 2020. Welche Finanzmittel wurden angesetzt bzw. verplant und welche Beträge wurden wofür genau ausgegeben? - Welche Abweichung haben sich zwischen Ansatz und tatsächlicher Ausgabe ergeben? - Welche Gründe gab es für diese Abweichungen? - Welche Drittmittel (Förderverein, Sponsoren etc. ) sind in den Zweckbetrieb eingeflossen? - Welche Beträge sind jeweils durch welche Tätigkeiten (z.B. Weihnachtsmarkt, Schulfeste etc.) selbstständig erwirtschaftet worden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212703/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15.02.2021 wird hierm…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Anfrage IFG Finanz- und Wirtschaftsplan Gymnasium Petrinum Brilon [#212703]
Datum
19. Februar 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15.02.2021 wird hiermit bestätigt. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 4 IFG NRW sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Ihr Auskunftsersuchen habe ich daher zuständigkeitshalber an den Schulträger (Stadt Brilon) weitergeleitet. Von dort erhalten sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in Sie bitten um Zusendung der Unterlagen bzgl. der Finanzplanungen und des Wirtschaftsbericht…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Anfrage IFG Finanz- und Wirtschaftsplan Gymnasium Petrinum Brilon
Datum
15. März 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie bitten um Zusendung der Unterlagen bzgl. der Finanzplanungen und des Wirtschaftsberichts für das Gymnasium Petrinum in Brilon. Unter folgendem Link finden Sie die Haushaltspläne und entsprechende Jahresabschlüsse der Stadt Brilon. In diesen Plänen sind auch die Aufwendungen des Schulträgers für das Gymnasium Petrinum in Brilon enthalten https://www.brilon.de/rathaus-politik/haushalt-steuern-und-gebuehren/. Zu den Fragen bzgl. der Mittel des Fördervereins oder Einnahmen durch Feste usw. kann seitens der Stadt Brilon keine Auskunft gegeben werden, da dies nicht im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers liegt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.