Anfrage im Rahmen der Ukraine-Krise über russische Militärangehörige, Politiker und weitere

In Bezug auf die aktuelle Ukraine-Krise habe ich folgende Anfrage.
Haben Sie folgende Aufstellungen? Können Sie folgende Aufstellungen zur Verfügung stellen?

Aufstellung von:
- hochrangigen Militär der Russischen Föderation und der Republik Belarus
- Mitglieder der Duma bzw. der Parlamente der Russischen Föderation und der Republik Belarus
- Ministern/Ministerinnen
- Vorstände und Aufsichtsräte von großen Staatskonzernen
- enge Familienmitglieder, Verwandte und Freunde der zuvor genannten Personenkreise

vorzugsweise mit folgenden Daten:
- vollständiger Name, Geschlecht
- Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort
- Rang, Berufsbezeichnung, Organisation
- aktueller Wohnort, aktuelle Adresse, letzter bekannter Aufenthaltsort
- Kontaktdaten, Telefonnummern, Mobiltelefonnummern, E-Mail-Adressen, Web-Seiten, social Media-Acounts

Sollten Sie selbst nicht über so eine Aufstellung verfügen möchte ich Sie bitten meine Anfrage an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten.
Sollte aus geheimdienstlichen oder anderen Gründen eine zur Verfügungstellung der kompletten Daten nicht möglich sein, so möchte ich Sie bitten mir eine geeignete Untermenge der Daten zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf die …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage im Rahmen der Ukraine-Krise über russische Militärangehörige, Politiker und weitere [#241987]
Datum
26. Februar 2022 21:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die aktuelle Ukraine-Krise habe ich folgende Anfrage. Haben Sie folgende Aufstellungen? Können Sie folgende Aufstellungen zur Verfügung stellen? Aufstellung von: - hochrangigen Militär der Russischen Föderation und der Republik Belarus - Mitglieder der Duma bzw. der Parlamente der Russischen Föderation und der Republik Belarus - Ministern/Ministerinnen - Vorstände und Aufsichtsräte von großen Staatskonzernen - enge Familienmitglieder, Verwandte und Freunde der zuvor genannten Personenkreise vorzugsweise mit folgenden Daten: - vollständiger Name, Geschlecht - Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort - Rang, Berufsbezeichnung, Organisation - aktueller Wohnort, aktuelle Adresse, letzter bekannter Aufenthaltsort - Kontaktdaten, Telefonnummern, Mobiltelefonnummern, E-Mail-Adressen, Web-Seiten, social Media-Acounts Sollten Sie selbst nicht über so eine Aufstellung verfügen möchte ich Sie bitten meine Anfrage an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten. Sollte aus geheimdienstlichen oder anderen Gründen eine zur Verfügungstellung der kompletten Daten nicht möglich sein, so möchte ich Sie bitten mir eine geeignete Untermenge der Daten zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241987/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V90 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Febr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anfrage im Rahmen der Ukraine-Krise über russische Militärangehörige, Politiker und weitere [#241987]
Datum
1. März 2022 15:12
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V90 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 26. Februar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V90 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V90 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anfrage im Rahmen der Ukraine-Krise über russische Militärangehörige, Politiker und weitere [#241987]
Datum
14. April 2022 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V90 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 26. Februar 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V90 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Febr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anfrage im Rahmen der Ukraine-Krise über russische Militärangehörige, Politiker und weitere [#241987]
Datum
15. Juli 2022 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V90 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Februar 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 26. Februar 2022 (Bezug). Zunächst möchte ich mich für die lange Bearbeitungsdauer Ihres Antrages entschuldigen. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Leider ist es mir mit Verweis auf die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG nicht möglich, Ihrem Auskunftsersuchen nachzukommen. Danach besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu gegebenenfalls vorliegenden amtlichen Informationen gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen. Aus den vorstehend genannten Gründen ist der Informationszugang ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen