Anfrage Informationsauskunft Tierversuche

1) Alle Anzeigen von Tierversuchen durch die US-Truppen oder im Auftrag der US-Truppen mit Stationierung in Grafenwöhr.
2) Alle Anträge auf Genehmigung von Tierversuchen durch die US-Truppen oder im Auftrag der US-Truppen mit Stationierung in Grafenwöhr .
3) Die dazu ergangenen Bescheide und Genehmigungen.
4) Den zugehörigen Mail- und Briefverkehr innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
5) Den zugehörigen Mail- und Briefverkehr zwischen dem Landratsamt und den US-Truppen oder deren beauftragtem Dienstleister.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Manuel Hengge
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle Anzeig…
An Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab Details
Von
Manuel Hengge
Betreff
Anfrage Informationsauskunft Tierversuche [#217038]
Datum
30. März 2021 19:09
An
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Anzeigen von Tierversuchen durch die US-Truppen oder im Auftrag der US-Truppen mit Stationierung in Grafenwöhr. 2) Alle Anträge auf Genehmigung von Tierversuchen durch die US-Truppen oder im Auftrag der US-Truppen mit Stationierung in Grafenwöhr . 3) Die dazu ergangenen Bescheide und Genehmigungen. 4) Den zugehörigen Mail- und Briefverkehr innerhalb der öffentlichen Verwaltung. 5) Den zugehörigen Mail- und Briefverkehr zwischen dem Landratsamt und den US-Truppen oder deren beauftragtem Dienstleister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Manuel Hengge Anfragenr: 217038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217038/ Postanschrift Manuel Hengge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Hengge

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Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Sehr geehrter Herr Hengge, das VIG ist bei Ihrer Anfrage nicht einschlägig. Das VIG ist nur auf Erzeugnisse im Si…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Betreff
WG: Anfrage Informationsauskunft Tierversuche [#217038]
Datum
31. März 2021 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hengge, das VIG ist bei Ihrer Anfrage nicht einschlägig. Das VIG ist nur auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) und Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte) anwendbar, vgl. § 1 VIG. Tierversuche fallen nicht darunter. Gerne geben wir aber Auskunft im Sinne des BayDSG/BayUIG oder auch als Antwort auf Ihrer Bürgeranfrage: Tierversuche werden für Nordbayern zentral bei der Regierung von der Regierung Unterfranken bearbeitet und evtl. genehmigt. Die örtlich zuständigen Veterinärämter (also wir) sind in die Überwachung eingebunden. Deshalb können wir sagen, dass wir keine Tierversuche durch oder im Auftrag von US-Truppen überwachen. Ein genehmigtes Versuchsprojekt im TrÜPl Grafenwöhr wird von der Georg-August-Universität Göttingen, Abt. Wildtierwissenschaften in Zusammenarbeit mit den Bundesforsten bereits seit mehreren Jahren betrieben. Forschungsgegenstand ist das Habitatverhalten von Rotwild mittels Bewegungsanalyse. Dazu werden einzelne Exemplare mit GPS-Sendern (Halsbänder) bestückt. Die Tiere werden gefangen, betäubt, Halsband angebracht und nach Abklingen der Narkose wieder in die Freiheit entlassen. Fangen und Betäuben zum Besendern gilt als Tierversuch. Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die Regierung von Unterfranken bzw. an die Georg-August-Universität Göttingen. Mit freundlichen Grüßen