Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Prüfung Gesamtschule Windeck

die Ergebnisse der Prüfung des Haushalts der
Gesamtschule Windeck am Standort Rosbach.

Zitiert in
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf-windeck/gesamtschule-windeck-spart-fast-150-000-euro-auf-schulkonto-an-624556
und
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/windeck-in-nordrhein-westfalen-gesamtschule-hortet-147-000-euro-a-980700c8-4c2b-4f0f-925b-4c2840e8a047

Die Prüfung wurde mit öffentlichen Geldern finanziert und es besteht ein öffentliches Interesse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Prüfung Gesamtschule Windeck [#285739]
Datum
8. August 2023 13:49
An
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ergebnisse der Prüfung des Haushalts der Gesamtschule Windeck am Standort Rosbach. Zitiert in https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf-windeck/gesamtschule-windeck-spart-fast-150-000-euro-auf-schulkonto-an-624556 und https://www.spiegel.de/panorama/bildung/windeck-in-nordrhein-westfalen-gesamtschule-hortet-147-000-euro-a-980700c8-4c2b-4f0f-925b-4c2840e8a047 Die Prüfung wurde mit öffentlichen Geldern finanziert und es besteht ein öffentliches Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285739/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Z…
Von
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Prüfung Gesamtschule Windeck [#285739]
Datum
17. August 2023 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 08. August 2023, hier eingegangen am 08. August 2023. Sie bitten um Übersendung der „Ergebnisse der Prüfung des Haushalts der Gesamtschule Windeck am Standort Rosbach“ und beziehen sich auf Online-Berichterstattungen des „Kölner Stadtanzeigers“ und des „Spiegels“. Die Aufgaben, die der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zufallen, sind im § 105 der Gemeindeordnung (GO) NRW i. V. m. §§ 2 f. des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt (GPAG) geregelt. Danach kann die Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW gemäß § 2 Abs. 4 GPAG Gemeinden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Verbände und Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Antrag in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit, der Rechnungslegung und der Rechnungsprüfung und solchen, die mit der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von baulichen Maßnahmen zusammenhängen, beraten. Im konkreten Fall hat die gpaNRW für die Gemeinde Windeck eine Beratung auf Grundlage eines privatrechtlichen Beratungsvertrages gemäß § 2 Abs. 4 GPAG durchgeführt. Hierbei handelte es sich nicht – wie irrtümlich berichtet – um eine Prüfung des Haushalts der Gesamtschule Windeck gemäß § 105 GO NRW i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 GPAG und somit um keine amtliche Verwaltungstätigkeit gemäß § 2 IFG NRW, sondern um eine privatrechtliche Beratung der Gemeinde Windeck unterstützend zur Sachverhaltsklärung im Rahmen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Beratungsbericht wurde der Gemeinde übersandt und ist damit Eigentum der Gemeinde Windeck geworden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie die Verfügungsberechtigung des Beratungsberichtes liegen bei der Gemeinde Windeck. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen ist Ihr Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW an die Gemeinde Windeck zu richten. Die gpaNRW ist in diesem Falle für die Beantwortung Ihres Antrages nicht zuständig. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Wir weisen darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Sicherstellung des Rechts auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen