Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit

1.a.) Unterlagen, aus welchen Angaben zu den getroffenen Maßnahmen zum Schutz der in Ihrer Zuständigkeit verarbeitenten Informationen hervorgehen. Dies kann insbesondere die Informationssicherheitsrichtlinie, das IT-Sicherheitskonzept oder die IT-Sicherheitsrichtlinie sein.
1.b.) Sollte ein solches oder vergleichbares Dokument nicht vorliegen, bitte ich um Übersendung einer kurze Übersicht über die Maßnahmen, die getroffen werden, um die Ihnen anvertrauten Informationen zu schützen.

Ferner bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bzw. Bereitstellung ergänzender Unterlagen:
2.a.) Wird die IT-Umgebung komplett eigenständig betrieben?
b.) Falls nein: Welche Teile werden durch einen Dienstleister betreut und welche werden selbst betreut?
c.) Bei der Beauftragung von Dienstleistern: Welche Dienstleister werden eingesetzt und über welche Zertifizierung hinsichtlich der Informationssicherheit verfügen diese?
3.a.) Wie viele Mitarbeitenden werden in der IT eingesetzt?
b.) Gibt es einen oder mehrere Beauftragte(n) für Informationssicherheit oder Chief Information Security Officer (CISO)?
c.) Falls ja, wird diese Funktion in eigener Zuständigkeit wahrgenommen oder ist sie an externe Dienstleister ausgelagert?
d.) Sollte diese Funktion ausgelagert sein, bitte ich um Angabe des Dienstleisters und Übersendung der vertraglichen Vereinbarung zum Umfang der übertragenen Aufgaben.
4.a.) Wird ein Informationsmanagement-System (ISMS) eingesetzt?
b.) Falls ja, nach welchem Standard? (IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunen, BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, ISIS12/CISI12, oder andere?)
c.) Unterliegt dieses ISMS einer Zertifizierung und durch welche Stelle wird diese vorgenommen?
d.) In welchem Abstand werden Audits durchgeführt und wann fand das letzte Audit statt? Ich bitte um Übersendung des letzten Auditberichts.
5.) Gibt es Unterlagen oder eine Auswertung über IT-Sicherheitsvorfälle und erfolgreich abgewehrte Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur in den letzten 36 Monaten?
6.) Halten Sie ein eigenes Computer Emergency Response Team (CERT) vor, oder gibt es Beteiligungen an einem solchen?
7.) Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für die IT-Sicherheit aufgewendet worden?

Sofern kein zentrales, einheitliches IT-System eingesetzt wird und die nachfolgend aufgeführten Aufgaben in Ihrem Zuständigkeitsgebiet bearbeitet werden, bitte ich um differenzierte Angaben nach den Bereichen:
- I. Verwaltung
- II. Gefahrenabwehr
- III. Energie- und Wasserversorgung, sowie Abwasserentsorgung
- IV. Schule
- V. Gesundheitssystem

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
7. August 2023 13:23
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.a.) Unterlagen, aus welchen Angaben zu den getroffenen Maßnahmen zum Schutz der in Ihrer Zuständigkeit verarbeitenten Informationen hervorgehen. Dies kann insbesondere die Informationssicherheitsrichtlinie, das IT-Sicherheitskonzept oder die IT-Sicherheitsrichtlinie sein. 1.b.) Sollte ein solches oder vergleichbares Dokument nicht vorliegen, bitte ich um Übersendung einer kurze Übersicht über die Maßnahmen, die getroffen werden, um die Ihnen anvertrauten Informationen zu schützen. Ferner bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bzw. Bereitstellung ergänzender Unterlagen: 2.a.) Wird die IT-Umgebung komplett eigenständig betrieben? b.) Falls nein: Welche Teile werden durch einen Dienstleister betreut und welche werden selbst betreut? c.) Bei der Beauftragung von Dienstleistern: Welche Dienstleister werden eingesetzt und über welche Zertifizierung hinsichtlich der Informationssicherheit verfügen diese? 3.a.) Wie viele Mitarbeitenden werden in der IT eingesetzt? b.) Gibt es einen oder mehrere Beauftragte(n) für Informationssicherheit oder Chief Information Security Officer (CISO)? c.) Falls ja, wird diese Funktion in eigener Zuständigkeit wahrgenommen oder ist sie an externe Dienstleister ausgelagert? d.) Sollte diese Funktion ausgelagert sein, bitte ich um Angabe des Dienstleisters und Übersendung der vertraglichen Vereinbarung zum Umfang der übertragenen Aufgaben. 4.a.) Wird ein Informationsmanagement-System (ISMS) eingesetzt? b.) Falls ja, nach welchem Standard? (IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunen, BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, ISIS12/CISI12, oder andere?) c.) Unterliegt dieses ISMS einer Zertifizierung und durch welche Stelle wird diese vorgenommen? d.) In welchem Abstand werden Audits durchgeführt und wann fand das letzte Audit statt? Ich bitte um Übersendung des letzten Auditberichts. 5.) Gibt es Unterlagen oder eine Auswertung über IT-Sicherheitsvorfälle und erfolgreich abgewehrte Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur in den letzten 36 Monaten? 6.) Halten Sie ein eigenes Computer Emergency Response Team (CERT) vor, oder gibt es Beteiligungen an einem solchen? 7.) Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für die IT-Sicherheit aufgewendet worden? Sofern kein zentrales, einheitliches IT-System eingesetzt wird und die nachfolgend aufgeführten Aufgaben in Ihrem Zuständigkeitsgebiet bearbeitet werden, bitte ich um differenzierte Angaben nach den Bereichen: - I. Verwaltung - II. Gefahrenabwehr - III. Energie- und Wasserversorgung, sowie Abwasserentsorgung - IV. Schule - V. Gesundheitssystem
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285657/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit“ vo…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
3. Januar 2024 19:09
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit“ vom 07.08.2023 (#285657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und V…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
5. Januar 2024 17:30
Status
Warte auf Antwort
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Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Mein Zeichen 30-1 1244/23 Datum 05.01.2024 Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Gelegenheit zur Stellungnahme Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.08.2023, die zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde. Die verzögerte Bearbeitung ist sehr bedauerlich und ich bitte Sie, dies zu entschuldigen. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie die Zusendung von Unterlagen hinsichtlich getroffener Maßnahmen zum Schutz verarbeiteter Informationen, hilfsweise eine kurze Übersicht über die Maßnahmen zum Schutz anvertrauter Informationen sowie die Beantwortung Ihrer konkreten Fragen Nr. 2a – 7 begehren. Im Rahmen des Anspruchs auf Informationszugang gemäß dem IFG NRW ist der Anspruch auf vorhandene Informationen beschränkt und besteht nicht schrankenlos. Vielmehr sind etwa der Schutz öffentlicher Belange, der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter nach den Schutzvorschriften der §§ 6 bis 9 IFG NRW zu berücksichtigen. Nach § 6 Satz 1 Buchst. a) IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen würde. Bei den Informationen zu internen Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitskonzepten sowie zum Thema IT-Sicherheit, handelt es sich größtenteils um Informationen, die geeignet sind, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen – hier konkret der Stadtverwaltung – zu beeinträchtigen. Damit ist das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit, das die Sicherheit und Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen umfasst, betroffen. Ihrem Antrag steht in Bezug auf einige der Unterlagen und Fragen hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen bzgl. der IT-Sicherheit somit der Ausschlussgrund des § 6 S. 1 Buchst. a) IFG NRW entgegen. Demnach wäre Ihr Antrag auf Informationszugang insoweit abzulehnen. Ich beabsichtige daher, Ihrem Antrag nur teilweise stattzugeben und Ihnen die Informationen zu Verfügung zu stellen, bei deren Bekanntwerden keine Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung droht und Ihren Antrag im Übrigen abzulehnen. Bevor ich jedoch eine abschließende Entscheidung über den Antrag treffe, gebe ich Ihnen hiermit die Möglichkeit, zu meinen Ausführungen bis zum 21.01.2024 Stellung zu nehmen. Wenn ich bis zu dem genannten Termin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten habe, werde ich dem Antrag wie beabsichtigt nur teilweise stattgeben und ihn im Übrigen ablehnen. Sofern Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des oben Gesagten aufrechterhalten möchten, beabsichtige ich Ihnen lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen keine konkreten Rückschlüsse beispielsweise auf konkrete Produkte von Software oder Ähnlichem möglich sind. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Rückmeldung. Selbstverständlich begehr…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
7. Januar 2024 23:32
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Rückmeldung. Selbstverständlich begehre ich keine sensiblen Informationen, ich würde mich insofern freuen, wenn Sie die Fragen, in dem von Ihnen vorgeschlagenen Umfang beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285657/
Kommunalverwaltung Bonn
Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-M…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
12. Januar 2024 17:26
Status
Warte auf Antwort
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Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Mein Zeichen 30-1 1244/23 Datum 12.01.2024 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 07.08.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre o. g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen Informationen bezüglich der Informationssicherheit bei der Bundesstadt Bonn und Maßnahmen zum Schutz vor anvertrauten Informationen, soweit keine sensiblen Informationen betroffen sind. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 07.08.2023 beantragten Sie die Zusendung von Unterlagen hinsichtlich getroffener Maßnahmen zum Schutz verarbeiteter Informationen, hilfsweise eine kurze Übersicht über die Maßnahmen zum Schutz anvertrauter Informationen sowie die Beantwortung Ihrer konkreten Fragen Nr. 2a – 7. mit E-Mail vom 05.01.2024 habe ich Sie zu Ihrem Antrag angehört und mitgeteilt, dass Ihr Antrag insoweit abzulehnen sei, als dass durch die Informationserteilung die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt würde. Mit E-Mail vom 07.01.2024 haben Sie daraufhin geantwortet, dass Sie keine sensiblen Informationen begehren und Ihnen die Beantwortung der Fragen im von mit vorgeschlagenen Umfang ausreicht. Ihre Rückmeldung habe ich dahingehend verstanden, dass Sie Ihren Antrag, soweit er ursprünglich darüber hinausging, zurückgenommen haben. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Eine bereichsspezifische Zugangsregelung, die der Anwendbarkeit des IFG NRW vorginge, ist nicht ersichtlich. Ihre Fragen kann ich für den Zuständigkeitsbereich der zentralen IT der Bundesstadt Bonn wie folgt beantworten: 1.a.) Unterlagen, aus welchen Angaben zu den getroffenen Maßnahmen zum Schutz der in Ihrer Zuständigkeit verarbeiteten Informationen hervorgehen. Dies kann insbesondere die Informationssicherheitsrichtlinie, das IT-Sicherheitskonzept oder die IT-Sicherheitsrichtlinie sein. Im Anhang übersende ich Ihnen die „Dienstanweisung zur Informationssicherheit (Informationssicherheitsleitlinie)“ der Bundesstadt Bonn. Aus Sicherheitsgründen können die anderen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden. 1.b.) Sollte ein solches oder vergleichbares Dokument nicht vorliegen, bitte ich um Übersendung einer kurzen Übersicht über die Maßnahmen, die getroffen werden, um die Ihnen anvertrauten Informationen zu schützen. Diese Frage entfällt, da die Dokumente vorliegen, zum Teil aber aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben werden können. Insoweit wäre auch eine Auflistung von Maßnahmen, die in den Dokumenten enthalten sind, von Ihrer Rücknahme umfasst. 2.a.) Wird die IT-Umgebung komplett eigenständig betrieben? Nein, es sind zum Teil externe Anbieter beteiligt. 3.a.) Wie viele Mitarbeitenden werden in der IT eingesetzt? In der zentralen IT-Abteilung sind ca. 100 Mitarbeitende eingesetzt. 3.b.) Gibt es einen oder mehrere Beauftragte(n) für Informationssicherheit oder Chief Information Security Officer (CISO)? Ja 3.c.) Falls ja, wird diese Funktion in eigener Zuständigkeit wahrgenommen oder ist sie an externe Dienstleister ausgelagert? Diese Funktion wird in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. 3.d.) Sollte diese Funktion ausgelagert sein, bitte ich um Angabe des Dienstleisters und Übersendung der vertraglichen Vereinbarung zum Umfang der übertragenen Aufgaben. Diese Frage entfällt, vgl. Antwort zu 3.c.). 4.a.) Wird ein Informationsmanagement-System (ISMS) eingesetzt? Ja. 4.b.) Falls ja, nach welchem Standard? (IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunen, BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, ISIS12/CISI12, oder andere?) Es wird ein ISMS nach BSI IT-Grundschutz eingesetzt (vgl. beigefügte Leitlinie). 7.) Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für die IT-Sicherheit aufgewendet worden? Die Kosten der IT-Sicherheit sind Bestandteil der gesamte IT-Kosten, die im Haushaltsplan eingestellt werden. Eine separate Ausweisung von Kosten explizit für die IT-Sicherheit erfolgt nicht. Dies würde kaum möglich sein, denn neben den IT-Sicherheitsprojekten im engeren Sinne, z.B. Firewall, hat mittlerweile jeder Aspekt der IT einen gewissen (selten konkret bezifferbaren) Anteil an Sach- und vor allem auch Personalkosten für IT-Sicherheit, sodass im Ergebnis wohl die gesamten IT-Kosten mit den Kosten für die IT-Sicherheit gleichzusetzen sein könnten. Ihre weiteren Fragen Nr. 2.b.), 2.c.), 4.c.), 4.d.), 5., 6. können gem. § 6 Satz 1 Buchst. a) IFG NRW nicht beantwortet werden, insoweit habe ich Ihre E-Mail vom 07.01.2024 als Rücknahme Ihres Antrags verstanden. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider konnte ich die von Ihnen genannte „Dienstanwei…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
15. Januar 2024 11:46
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider konnte ich die von Ihnen genannte „Dienstanweisung zur Informationssicherheit (Informationssicherheitsleitlinie)“ nicht in der Anlage finden. Könnten Sie dies noch einmal prüfen und ggf. die Datei erneut anfügen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung vorab! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285657/
Kommunalverwaltung Bonn
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis zum 21.01.2024 nicht im Dienst, Ihre E-Mail wird nicht weiter…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Automatic reply: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
15. Januar 2024 11:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis zum 21.01.2024 nicht im Dienst, Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin, Frau Woringen, die Sie unter <<E-Mail-Adresse>> erreichen. Vielen Dank. Informationsanträge richten Sie bitte an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Hinweis: Systembedingt ergeht diese Mitteilung nur einmal pro Absender. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den freundlichen Hinweis auf die feh…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#285657]
Datum
22. Januar 2024 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den freundlichen Hinweis auf die fehlende Anlage. Diese übersende ich nun im Anhang und bitte vielmals, das Missgeschick zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen