Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit

1.a.) Unterlagen, aus welchen Angaben zu den getroffenen Maßnahmen zum Schutz der in Ihrer Zuständigkeit verarbeiteten Informationen hervorgehen. Dies kann insbesondere die Informationssicherheitsrichtlinie, das IT-Sicherheitskonzept oder die IT-Sicherheitsrichtlinie sein.
1.b.) Sollte ein solches oder vergleichbares Dokument nicht vorliegen, bitte ich um Übersendung einer kurze Übersicht über die Maßnahmen, die getroffen werden, um die Ihnen anvertrauten Informationen zu schützen.

Ferner bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bzw. Bereitstellung ergänzender Unterlagen:
2.a.) Wird die IT-Umgebung komplett eigenständig betrieben?
b.) Falls nein: Welche Teile werden durch einen Dienstleister betreut und welche werden selbst betreut?
c.) Bei der Beauftragung von Dienstleistern: Welche Dienstleister werden eingesetzt und über welche Zertifizierung hinsichtlich der Informationssicherheit verfügen diese?
3.a.) Wie viele Mitarbeitenden werden in der IT eingesetzt?
b.) Gibt es einen oder mehrere Beauftragte(n) für Informationssicherheit oder Chief Information Security Officer (CISO)?
c.) Falls ja, wird diese Funktion in eigener Zuständigkeit wahrgenommen oder ist sie an externe Dienstleister ausgelagert?
d.) Sollte diese Funktion ausgelagert sein, bitte ich um Angabe des Dienstleisters und Übersendung der vertraglichen Vereinbarung zum Umfang der übertragenen Aufgaben.
4.a.) Wird ein Informationsmanagement-System (ISMS) eingesetzt?
b.) Falls ja, nach welchem Standard? (IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunen, BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, ISIS12/CISI12, oder andere?)
c.) Unterliegt dieses ISMS einer Zertifizierung und durch welche Stelle wird diese vorgenommen?
d.) In welchem Abstand werden Audits durchgeführt und wann fand das letzte Audit statt? Ich bitte um Übersendung des letzten Auditberichts.
5.) Gibt es Unterlagen oder eine Auswertung über IT-Sicherheitsvorfälle und erfolgreich abgewehrte Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur in den letzten 36 Monaten?
6.) Halten Sie ein eigenes Computer Emergency Response Team (CERT) vor, oder gibt es Beteiligungen an einem solchen?
7.) Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für die IT-Sicherheit aufgewendet worden?

Sofern kein zentrales, einheitliches IT-System eingesetzt wird und die nachfolgend aufgeführten Aufgaben in Ihrem Zuständigkeitsgebiet bearbeitet werden, bitte ich um differenzierte Angaben nach den Bereichen:
- I. Verwaltung
- II. Gefahrenabwehr
- III. Energie- und Wasserversorgung, sowie Abwasserentsorgung
- IV. Schule
- V. Gesundheitssystem

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#296292]
Datum
4. Januar 2024 19:33
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.a.) Unterlagen, aus welchen Angaben zu den getroffenen Maßnahmen zum Schutz der in Ihrer Zuständigkeit verarbeiteten Informationen hervorgehen. Dies kann insbesondere die Informationssicherheitsrichtlinie, das IT-Sicherheitskonzept oder die IT-Sicherheitsrichtlinie sein. 1.b.) Sollte ein solches oder vergleichbares Dokument nicht vorliegen, bitte ich um Übersendung einer kurze Übersicht über die Maßnahmen, die getroffen werden, um die Ihnen anvertrauten Informationen zu schützen. Ferner bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bzw. Bereitstellung ergänzender Unterlagen: 2.a.) Wird die IT-Umgebung komplett eigenständig betrieben? b.) Falls nein: Welche Teile werden durch einen Dienstleister betreut und welche werden selbst betreut? c.) Bei der Beauftragung von Dienstleistern: Welche Dienstleister werden eingesetzt und über welche Zertifizierung hinsichtlich der Informationssicherheit verfügen diese? 3.a.) Wie viele Mitarbeitenden werden in der IT eingesetzt? b.) Gibt es einen oder mehrere Beauftragte(n) für Informationssicherheit oder Chief Information Security Officer (CISO)? c.) Falls ja, wird diese Funktion in eigener Zuständigkeit wahrgenommen oder ist sie an externe Dienstleister ausgelagert? d.) Sollte diese Funktion ausgelagert sein, bitte ich um Angabe des Dienstleisters und Übersendung der vertraglichen Vereinbarung zum Umfang der übertragenen Aufgaben. 4.a.) Wird ein Informationsmanagement-System (ISMS) eingesetzt? b.) Falls ja, nach welchem Standard? (IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunen, BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, ISIS12/CISI12, oder andere?) c.) Unterliegt dieses ISMS einer Zertifizierung und durch welche Stelle wird diese vorgenommen? d.) In welchem Abstand werden Audits durchgeführt und wann fand das letzte Audit statt? Ich bitte um Übersendung des letzten Auditberichts. 5.) Gibt es Unterlagen oder eine Auswertung über IT-Sicherheitsvorfälle und erfolgreich abgewehrte Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur in den letzten 36 Monaten? 6.) Halten Sie ein eigenes Computer Emergency Response Team (CERT) vor, oder gibt es Beteiligungen an einem solchen? 7.) Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für die IT-Sicherheit aufgewendet worden? Sofern kein zentrales, einheitliches IT-System eingesetzt wird und die nachfolgend aufgeführten Aufgaben in Ihrem Zuständigkeitsgebiet bearbeitet werden, bitte ich um differenzierte Angaben nach den Bereichen: - I. Verwaltung - II. Gefahrenabwehr - III. Energie- und Wasserversorgung, sowie Abwasserentsorgung - IV. Schule - V. Gesundheitssystem
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296292/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde prüfen, wieviel …
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#296292]
Datum
8. Januar 2024 11:10
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtdatenschutz-ifg.pdf
38,0 KB
smime.p7s
10,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde prüfen, wieviel Aufwand mit Ihren vielen Teilfragen verbunden ist, sofern sämtliche Informationen vorliegen und beantwortbar sind. Sollten seitens der Stadt Remscheid Kosten für Ihre Anfrage erhoben werden, werde ich Ihnen wie gewünscht eine Zwischenmitteilung geben. Falls wir zu einigen Teilfragen nicht zuständig sein sollten, stellt sich mir bei den Ausführungen Ihrer E-Mail allerdings die Frage, wie Sie eine Antwort von der dann zuständigen Stelle bekommen wollen, wenn Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Ihre personenbezogene Antwort-E-Mail-Adresse) von uns nicht weitergegeben werden dürfen. Meine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im meinem Bereich finden Sie im beiliegenden pdf-Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 05.01…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit [#296292]
Datum
2. Februar 2024 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
10,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 05.01.2024 in Bezug auf unsere Informationssicherheit lehne ich hiermit nach § 6 S. 1 lit. a IFG NRW ab. In Bezug auf die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) lehne ich diesen Antrag mangels Eröffnung des Anwendungsbereichs ab. Entsprechend Ihrer Anforderung erfolgt diese Ablehnung auf elektronischem Weg per E-Mail. Die von Ihnen gewünschte Beantwortung Ihrer Fragen zu unserer Informationssicherheit, unserer EDV und unseren Dienstleistern machen unsere städtischen Systeme sowie die von uns eingesetzte Software angreifbarer und damit sämtliche bei uns verarbeitete Daten. Diese Offenlegung würde dadurch die Sicherheit und Ordnung der Stadt Remscheid beeinträchtigen und ist deshalb abzulehnen (§ 6 S. 1 lit. a IFG NRW). Nach § 11 Abs.1 Satz 1 IFG NRW ergeht diese ablehnende Entscheidung kostenfrei. Sie haben nach § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht auf Anrufung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese ist für die Stadt Remscheid die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefonzentrale: +49 (0)211 / 38424 - 0. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstr. 39 in 40213 Düsseldorf erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sin, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß $ 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803). Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Mit freundlichen Grüßen