Anfrage Kupierverzicht
Seit dem 1. Juli 2019 müssen Tierhalter, die bei ihren Schweinen die Schwänze kupieren bzw.
kupierte Tiere einstallen, diesbezüglich die Unerlässlichkeit für ihren Betrieb darlegen. Hierfür ist
eine „Risikoanalyse Kupierverzicht“ vorzunehmen und auf deren Grundlage der zuständigen
Veterinärbehörde eine jeweils für 12 Monate gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen.
Ein Tierhalter, in dessen Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren wiederholt Schwanzbeißen
auftritt, ist gehalten, möglichst mit seinem Tierarzt/Berater einen schriftlichen Plan über
weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung zu erstellen und diesen der zuständigen
Behörde vorzulegen.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Pro Vieh gemäß § 3 IZG-SH folgende Informationen
zugänglich zu machen:
1)
Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12. 2018,
hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2018.
2)
Als Teilmenge zu 1) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte
Tiere eingestallt wurden.
3)
Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2022,
hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022.
4)
Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte
Tiere eingestallt wurden.
5)
Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere
Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben.
6)
Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über
weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben.
Im Hinblick auf eine durch das BMEL beabsichtigte Evaluierung des nationalen Aktionsplans gehe
ich davon aus, dass Ihnen die erbetenen Daten zur Koordinierung zwecks Weiterleitung an den
Bund vorliegen. Sollte dies nicht bzw. teilweise nicht der Fall sein, bitte ich, insoweit das
Informationsersuchen gemäß § 4 Abs. 3 IZG-SH an die zuständigen Behörden auf Kreisebene
weiterzuleiten.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum20. März 2024
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23. April 2024
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