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Anfrage: Ladeinfrastruktur SAFE

1. Informationen bezüglich der Ladeleistung der installierten Ladesäulen, sowie der Ladeleistung geplanter Installationen, im Rahmen des Ladenetzwerks 'SAFE'.
2. Informationen bezüglich eines Ausbaus/Neubaus von Ladesationen mit über 100 kW Ladeleistung.
3. Informationen bezüglich der Kosten die für den Ladevorgang für die Nutzer entstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Ladeinfrastruktur SAFE [#170009]
Datum
7. November 2019 15:37
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen bezüglich der Ladeleistung der installierten Ladesäulen, sowie der Ladeleistung geplanter Installationen, im Rahmen des Ladenetzwerks 'SAFE'. 2. Informationen bezüglich eines Ausbaus/Neubaus von Ladesationen mit über 100 kW Ladeleistung. 3. Informationen bezüglich der Kosten die für den Ladevorgang für die Nutzer entstehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wurde gebeten Ihnen zu antworten. Im Förderprojekt SAFE …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage: Ladeinfrastruktur SAFE [#170009]
Datum
5. Dezember 2019 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wurde gebeten Ihnen zu antworten. Im Förderprojekt SAFE haben die geförderten AC-Normalladepunkte eine Ladeleistung von 22 kW und die DC-Schnellladepunkte eine Ladeleistung von 50 kW. Unter den im Rahmen von SAFE geförderten Ladepunkten befinden sich keine Ladepunkte mit über 100 kW Ladeleistung. Unter www.safe-bw.net<http://www.safe-bw.n… befindet sich neben einer Karte mit den Standorten der Ladestationen eine Auflistung des Konsortiums mit Verlinkungen zu den Webseiten der jeweiligen Akteuren auf welchen Informationen zu Ladepreisen zu finden sind. Einen einheitlichen Tarif gibt es im Rahmen von SAFE nicht. Über Roaming können die Ladestationen auch über Anbietern genutzt werden, welche nicht Bestandteil des Konsortiums sind. Neben dem vertragsbasierten Laden ist selbstverständlich auch spontanes/punktuelles Laden gemäß der Ladesäulenverordnung möglich. Weitere konkrete und standortspezifische Planungen für den Aufbau von Ladepunkten mit mehr als 100 kW Ladeleistung im Rahmen der Elektromobilitätsförderung von Seiten des Ministeriums für Verkehr liegen derzeit nicht vor. Gerne gebe ich Ihnen den Hinweis auf folgende Seite: https://www.standorttool.de/strom/gefoe…. Dort sind u. a. die Standorte der bewilligten Ladepunkte mit über 100 kW Ladeleistung über die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einsehbar, welche teilweise erst noch installiert werden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Freundliche Grüße
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