Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022

Ich bitte um die Zusendung der aktuellen veröffentlichten Daten der KBV als Antwort auf die Anfrage MdB Sichert im Gesundheitsausschuss.
IMPFSTOFFE GEGEN COVID-19: VERGLEICH ANZAHL DER IMPFUNGEN
MIT ANZAHL DER CODIERTEN IMPFNEBENWIRKUNGEN 2016-2021
(Impfsurveillance in Arztpraxen)
Nach §13 Ifsg Absatz 5

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 [#252666]
Datum
4. Juli 2022 16:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Zusendung der aktuellen veröffentlichten Daten der KBV als Antwort auf die Anfrage MdB Sichert im Gesundheitsausschuss. IMPFSTOFFE GEGEN COVID-19: VERGLEICH ANZAHL DER IMPFUNGEN MIT ANZAHL DER CODIERTEN IMPFNEBENWIRKUNGEN 2016-2021 (Impfsurveillance in Arztpraxen) Nach §13 Ifsg Absatz 5
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252666/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21 März 2022; Ich bitte um die Zusendun…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21 März 2022; Ich bitte um die Zusendung der aktuellen veröffentlichten Daten der KBV als Antwort auf die Anfrage MdB Sichert im Gesundheitsausschuss. IMPFSTOFFE GEGEN COVID-1
Datum
6. Juli 2022 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21 März 2022; Ich bitte um die Zusendung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21 März 2022; Ich bitte um die Zusendung der aktuellen veröffentlichten Daten der KBV als Antwort auf die Anfrage MdB Sichert im Gesundheitsausschuss. IMPFSTOFFE GEGEN COVID-19:
Datum
8. August 2022 07:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Sat…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG Antrag: Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 [#252666]
Datum
10. August 2022 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
att307911.jpg
1,5 KB
att795532.jpg
1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen sind in Bezug auf Auswertungen von Abrechnungsdaten die KBV und in Bezug auf Meldungen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
-----------------------schnipp---------------- Sehr << Anrede >> Die KBV ist als Körperschaft des öf…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag: Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 [#252666]
Datum
12. August 2022 20:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-----------------------schnipp---------------- Sehr << Anrede >> Die KBV ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Daher ist meine Anfrage an das BMG korrekt. Ich habe nicht nach den Impfnebenwirkungen die an das PEI gemeldet wurden gefragt, lesen Sie bitte meine Anfrage nach mehr als einem Monat noch einmal ganz genau, sondern nach: IMPFSTOFFE GEGEN COVID-19: VERGLEICH ANZAHL DER IMPFUNGEN MIT ANZAHL DER CODIERTEN IMPFNEBENWIRKUNGEN 2016-2021 (Impfsurveillance in Arztpraxen) Nach §13 Ifsg Absatz 5 Ich bitte daher um eine zügige Antwort. Das Zeitspiel und die vorgeschobenen wechselnden Zuständigkeiten sind für ein durch Steuerzahler bezahltes Ministerium ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits ausführlich in meiner Antwort vom 10. August 2022 dargelegt, …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag: Anfrage MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 [#252666]
Datum
15. August 2022 13:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits ausführlich in meiner Antwort vom 10. August 2022 dargelegt, ist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG lediglich der Urheber der Informationen herausgabeberechtigt. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Dies ist vorliegend unzweifelhaft bei der KBV und dem PEI der Fall. Bitte richten Sie Ihre Anfrage dort hin. Mit freundlichen Grüßen