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Anfrage: Mobilfunkmasten

1. Anzahl der gebauten oder geplanten Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg seit 2017. Bitte Mobilfunkmasten im ländlichen Raum, wenn möglich, einzeln aufschlüsseln.
2. Anzahl der geplanten Mobilfunkmasten deren Umsetzung nicht weiter verfolgt wurde, bzw. kein Bau erfolgte. Bitte nach Möglichkeit Begründungen auflisten.
3. Die Anzahl der Fälle bei denen Bauvorhaben für Mobilfunkmasten aufgegeben wurden, da es zu Protesten der Anwohner kam.
4. In welchen Fällen aus 3. Gegenden mit mangelhafter Mobilfunkabdeckung betroffen waren.
5. Anzahl bzw. Orte an dennen durch Mobilfunk kein Notruf abgesetzt werden kann.
6. Wie oft hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher getagt?
7. Welche Ergebnisse hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher erreicht?
8. Gibt es Bestrebungen den Ausbau von Mobilfunkmasten durch die Lockerung von Bauvorschriften zu beschleunigen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    5. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl der ge…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Mobilfunkmasten [#182027]
Datum
6. März 2020 13:37
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der gebauten oder geplanten Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg seit 2017. Bitte Mobilfunkmasten im ländlichen Raum, wenn möglich, einzeln aufschlüsseln. 2. Anzahl der geplanten Mobilfunkmasten deren Umsetzung nicht weiter verfolgt wurde, bzw. kein Bau erfolgte. Bitte nach Möglichkeit Begründungen auflisten. 3. Die Anzahl der Fälle bei denen Bauvorhaben für Mobilfunkmasten aufgegeben wurden, da es zu Protesten der Anwohner kam. 4. In welchen Fällen aus 3. Gegenden mit mangelhafter Mobilfunkabdeckung betroffen waren. 5. Anzahl bzw. Orte an dennen durch Mobilfunk kein Notruf abgesetzt werden kann. 6. Wie oft hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher getagt? 7. Welche Ergebnisse hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher erreicht? 8. Gibt es Bestrebungen den Ausbau von Mobilfunkmasten durch die Lockerung von Bauvorschriften zu beschleunigen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/182027/upload/72daf6dd1f68830716f69596b4d54ba0ec659fc0/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 06. März 2020 Sehr Antragsteller/in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 06. März 2020
Datum
1. April 2020 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantwortet Ihren Antrag vom 6. März 2020 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wie folgt: 1. Anzahl der gebauten oder geplanten Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg seit 2017. Bitte Mobilfunkmasten im ländlichen Raum, wenn möglich, einzeln aufschlüsseln. Der Mobilfunkausbau wird von den Mobilfunkbetreibern privatwirtschaftlich und in eigener Verantwortung vorangetrieben. Dementsprechend werden im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau keine Akten geführt, die Angaben zu den gebauten oder geplanten Mobilfunkmasten enthalten. Jeder Mobilfunkmast, der in Betrieb genommen wird, bedarf allerdings einer Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur, welche die Sicherheitsabstände für jeden Mobilfunkmast festlegt. Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Datenbank sämtliche genehmigten Funkanlagen in Deutschland auf einer Karte dargestellt. Diese Datenbank ist unter https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte… abrufbar. Mit einem Klick auf eine Sendeantenne werden das Datum der Erteilung, die Montagehöhe, die Hauptstrahlrichtung und die Sicherheitsabstände dargestellt. 2. Anzahl der geplanten Mobilfunkmasten deren Umsetzung nicht weiter verfolgt wurde, bzw. kein Bau erfolgte. Bitte nach Möglichkeit Begründungen auflisten. Der Verband Bitkom hat auf seiner Homepage eine Karte veröffentlicht, die die geplanten, aber bislang nicht umgesetzten Mobilfunkstationen anzeigt. Diese Karte ist unter https://www.bitkom.org/mobilfunkausbau dargestellt. Dabei werden neben der Verfahrensdauer auch die Fallkategorien angezeigt, die die Verzögerung für den jeweiligen Standort angeben, soweit bekannt. Es handelt sich dabei häufig um Standortsuchen und Genehmigungsverfahren. Weitere Informationen liegen dem Wirtschaftsministerium nicht vor. 3. Die Anzahl der Fälle bei denen Bauvorhaben für Mobilfunkmasten aufgegeben wurden, da es zu Protesten der Anwohner kam. Dem Wirtschaftsministerium sind Einzelfälle bekannt, in denen der Mobilfunkausbau durch Proteste der Anwohner verzögert oder verhindert wurde. Die Gesamtzahl der Fälle in Baden-Württemberg ist dem Wirtschaftsministerium nicht bekannt. 4. In welchen Fällen aus 3. Gegenden mit mangelhafter Mobilfunkabdeckung betroffen waren. Hierzu stehen dem Wirtschaftsministerium keine Informationen zur Verfügung. 5. Anzahl bzw. Orte an denen durch Mobilfunk kein Notruf abgesetzt werden kann. Die Mobilfunkabdeckung in Baden-Württemberg kann anhand der im Internet öffentlich zugänglichen Karten der jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber abgerufen werden. Die nicht abgedeckten Flächen sind dabei sog. "weiße Flecken", in denen keine mobile Verbindung möglich ist. Da der Netzausbau kontinuierlich erfolgt, ist dies nur eine Momentaufnahme. Die Netzabdeckungskarten sind auf folgenden Internetseiten dokumentiert: * Deutsche Telekom: https://www.telekom.de/start/netzausbau * Telefónica: https://www.o2online.de/service/netz-ve… * Vodafone: https://www.vodafone.de/privat/hilfe-su… * 1&1 Drillisch: https://mobile.1und1.de/netzcheck 6. Wie oft hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher getagt? Die "Task Force Mobilfunk" wurde am 15. April 2019 von Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen des Mobilfunkforums ins Leben gerufen, um einen wirksamen Beitrag für einen möglichst zügigen Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg zu leisten. Seitdem hat die "Task Force Mobilfunk" rund 19 Sitzungen auf Fachebene mit anderen Landesministerien, den kommunalen Landesverbänden, den Telekommunikationsunternehmen, der Landesanstalt für Kommunikation und anderen Einrichtungen durchgeführt. 7. Welche Ergebnisse hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher erreicht? Die "Task Force Mobilfunk" konnte Verbesserungen bei der Bereitstellung von geeigneten Landesliegenschaften sowie bei den baurechtlichen Genehmigungsverfahren erreichen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der "Task Force Mobilfunk" wird in der Information und Kommunikation über die Mobilfunktechnologie und den kommenden 5G-Standard bestehen. Die dazu erforderlichen Kommunikationsmaßnahmen werden zurzeit ausgeschrieben und zwischen den Ressorts bzw. mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. Für weitere Einzelheiten wird auf den Landtagsantrag der Abgeordneten Gabriele Reich-Gutjahr u. a. FDP/DVP, Task Force Mobilfunk in Baden-Württemberg, Drucksache 16/7658, verwiesen. Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums ist unter https://www.landtag-bw.de/home.html abrufbar. 8. Gibt es Bestrebungen, den Ausbau von Mobilfunkmasten durch die Lockerung von Bauvorschriften zu beschleunigen? Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, die Verfahrensfreiheit der Mobilfunkantennen zu erweitern und in der Landesbauordnung vorzusehen, dass freistehende Mobilfunkantennen im Außenbereich künftig bis zu einer Höhe von 15 m baurechtlich verfahrensfrei gestellt sind. Diese Änderung entspricht der Änderung der Musterbauordnung der Länder, die die Bauministerkonferenz Ende 2019 beschlossen hat. Daneben hat der Bund in seiner Mobilfunkstrategie vom 18. November 2019 angekündigt, eine Länder-Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Bundes zur Erarbeitung von Vollzughinweisen für erforderliche gesetzliche wie organisatorische Maßnahmen für den erleichterten Aus- und Aufbau von Mobilfunkmasten im Innen- und Außenbereich einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Außerdem plant der Bund eine Reduzierung der Abstandsflächen von Mobilfunkmasten zu Bundesfernstraßen durch eine Anpassung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
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