Sehr
Antragsteller/in
das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantwortet Ihren Antrag vom 6. März 2020 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wie folgt:
1. Anzahl der gebauten oder geplanten Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg seit 2017. Bitte Mobilfunkmasten im ländlichen Raum, wenn möglich, einzeln aufschlüsseln.
Der Mobilfunkausbau wird von den Mobilfunkbetreibern privatwirtschaftlich und in eigener Verantwortung vorangetrieben. Dementsprechend werden im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau keine Akten geführt, die Angaben zu den gebauten oder geplanten Mobilfunkmasten enthalten.
Jeder Mobilfunkmast, der in Betrieb genommen wird, bedarf allerdings einer Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur, welche die Sicherheitsabstände für jeden Mobilfunkmast festlegt. Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Datenbank sämtliche genehmigten Funkanlagen in Deutschland auf einer Karte dargestellt. Diese Datenbank ist unter
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte… abrufbar. Mit einem Klick auf eine Sendeantenne werden das Datum der Erteilung, die Montagehöhe, die Hauptstrahlrichtung und die Sicherheitsabstände dargestellt.
2. Anzahl der geplanten Mobilfunkmasten deren Umsetzung nicht weiter verfolgt wurde, bzw. kein Bau erfolgte. Bitte nach Möglichkeit Begründungen auflisten.
Der Verband Bitkom hat auf seiner Homepage eine Karte veröffentlicht, die die geplanten, aber bislang nicht umgesetzten Mobilfunkstationen anzeigt. Diese Karte ist unter
https://www.bitkom.org/mobilfunkausbau dargestellt. Dabei werden neben der Verfahrensdauer auch die Fallkategorien angezeigt, die die Verzögerung für den jeweiligen Standort angeben, soweit bekannt. Es handelt sich dabei häufig um Standortsuchen und Genehmigungsverfahren. Weitere Informationen liegen dem Wirtschaftsministerium nicht vor.
3. Die Anzahl der Fälle bei denen Bauvorhaben für Mobilfunkmasten aufgegeben wurden, da es zu Protesten der Anwohner kam.
Dem Wirtschaftsministerium sind Einzelfälle bekannt, in denen der Mobilfunkausbau durch Proteste der Anwohner verzögert oder verhindert wurde. Die Gesamtzahl der Fälle in Baden-Württemberg ist dem Wirtschaftsministerium nicht bekannt.
4. In welchen Fällen aus 3. Gegenden mit mangelhafter Mobilfunkabdeckung betroffen waren.
Hierzu stehen dem Wirtschaftsministerium keine Informationen zur Verfügung.
5. Anzahl bzw. Orte an denen durch Mobilfunk kein Notruf abgesetzt werden kann.
Die Mobilfunkabdeckung in Baden-Württemberg kann anhand der im Internet öffentlich zugänglichen Karten der jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber abgerufen werden. Die nicht abgedeckten Flächen sind dabei sog. "weiße Flecken", in denen keine mobile Verbindung möglich ist. Da der Netzausbau kontinuierlich erfolgt, ist dies nur eine Momentaufnahme. Die Netzabdeckungskarten sind auf folgenden Internetseiten dokumentiert:
* Deutsche Telekom:
https://www.telekom.de/start/netzausbau
* Telefónica:
https://www.o2online.de/service/netz-ve…
* Vodafone:
https://www.vodafone.de/privat/hilfe-su…
* 1&1 Drillisch:
https://mobile.1und1.de/netzcheck
6. Wie oft hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher getagt?
Die "Task Force Mobilfunk" wurde am 15. April 2019 von Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen des Mobilfunkforums ins Leben gerufen, um einen wirksamen Beitrag für einen möglichst zügigen Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg zu leisten. Seitdem hat die "Task Force Mobilfunk" rund 19 Sitzungen auf Fachebene mit anderen Landesministerien, den kommunalen Landesverbänden, den Telekommunikationsunternehmen, der Landesanstalt für Kommunikation und anderen Einrichtungen durchgeführt.
7. Welche Ergebnisse hat die "Taskforce Mobilfunk" bisher erreicht?
Die "Task Force Mobilfunk" konnte Verbesserungen bei der Bereitstellung von geeigneten Landesliegenschaften sowie bei den baurechtlichen Genehmigungsverfahren erreichen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der "Task Force Mobilfunk" wird in der Information und Kommunikation über die Mobilfunktechnologie und den kommenden 5G-Standard bestehen. Die dazu erforderlichen Kommunikationsmaßnahmen werden zurzeit ausgeschrieben und zwischen den Ressorts bzw. mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. Für weitere Einzelheiten wird auf den Landtagsantrag der Abgeordneten Gabriele Reich-Gutjahr u. a. FDP/DVP, Task Force Mobilfunk in Baden-Württemberg, Drucksache 16/7658, verwiesen. Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums ist unter
https://www.landtag-bw.de/home.html abrufbar.
8. Gibt es Bestrebungen, den Ausbau von Mobilfunkmasten durch die Lockerung von Bauvorschriften zu beschleunigen?
Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, die Verfahrensfreiheit der Mobilfunkantennen zu erweitern und in der Landesbauordnung vorzusehen, dass freistehende Mobilfunkantennen im Außenbereich künftig bis zu einer Höhe von 15 m baurechtlich verfahrensfrei gestellt sind. Diese Änderung entspricht der Änderung der Musterbauordnung der Länder, die die Bauministerkonferenz Ende 2019 beschlossen hat.
Daneben hat der Bund in seiner Mobilfunkstrategie vom 18. November 2019 angekündigt, eine Länder-Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Bundes zur Erarbeitung von Vollzughinweisen für erforderliche gesetzliche wie organisatorische Maßnahmen für den erleichterten Aus- und Aufbau von Mobilfunkmasten im Innen- und Außenbereich einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Außerdem plant der Bund eine Reduzierung der Abstandsflächen von Mobilfunkmasten zu Bundesfernstraßen durch eine Anpassung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen