Anfrage nach §3 UIG
Antrag nach dem IUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
Inwiefern werden Luftverunreinigungen / Lärmbelästigungen auf die Umwelt durch Standorte des Bundesnachrichtendienstes ausgeübt?
Inwiefern werden Luftverunreinigungen / Lärmbelästigungen auf die Umwelt durch die Baustelle der Neuen Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin ausgeübt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum7. November 2015
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11. Dezember 2015
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