Anfrage nach allen Verfahren und Urteil nach Art. 78 EU (VO) 2016/679 (DSGVO)

ich möchte Sie bitten, mir alle Verfahren die gegen Sie nach Art. 78 DSGVO eingeleitet worden sind mitzuteilen. Zugleich möchte ich in den abgeschlossen Verfahren alle Klagerwiderungen durch den BfDI und die Rechtsprechung der Gerichte (Beschlüsse und Urteile) erhalten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Simon F. Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte Sie bi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Anfrage nach allen Verfahren und Urteil nach Art. 78 EU (VO) 2016/679 (DSGVO) [#256731]
Datum
9. August 2022 12:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte Sie bitten, mir alle Verfahren die gegen Sie nach Art. 78 DSGVO eingeleitet worden sind mitzuteilen. Zugleich möchte ich in den abgeschlossen Verfahren alle Klagerwiderungen durch den BfDI und die Rechtsprechung der Gerichte (Beschlüsse und Urteile) erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 256731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256731/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/001 II#0960 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/001 II#0960
Datum
15. August 2022 08:13
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/001 II#0960 Sehr geehrter Herr Meyer, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen