Anfrage nach anhängenden und abgeschlossen Verfahren zur DSGVO

die erledigten Aktenzeichen zu allen Verfahren nach der DSGVO, bitte mit Datum der Erledigung und ob es sich um ein Urteil oder einen Beschluss handelt.
Zugleich senden Sie mir bitte die anhängenden Verfahren mit Aktenzeichen und Klagegenstand.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Sozialgericht Schwerin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach anhängenden und abgeschlossen Verfahren zur DSGVO [#261815]
Datum
27. Oktober 2022 19:27
An
Sozialgericht Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die erledigten Aktenzeichen zu allen Verfahren nach der DSGVO, bitte mit Datum der Erledigung und ob es sich um ein Urteil oder einen Beschluss handelt. Zugleich senden Sie mir bitte die anhängenden Verfahren mit Aktenzeichen und Klagegenstand.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/261815/upload/0be7b90aef376cad57f533e7acfed0078a7854cd/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Schwerin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem bei Gericht per E-Mail vom 27. Oktober 2022 eingegangenen Auskunfts…
Von
Sozialgericht Schwerin
Betreff
AW: Anfrage nach anhängenden und abgeschlossen Verfahren zur DSGVO [#261815]
Datum
4. November 2022 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem bei Gericht per E-Mail vom 27. Oktober 2022 eingegangenen Auskunftsersuchen sowohl zu laufenden als auch erledigten Verfahren, soweit sich deren Klagegegenstand auf die DSGVO bezieht, beabsichtige ich nicht nachzukommen. Die Gerichte, als Organe der Rechtsprechung, unterfallen in dieser Funktion anders als (Verwaltungs)Behörden nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V). Dies ist in § 3 Abs. 4 Nr. 1 IFG M-V ausdrücklich geregelt. Die von Ihnen abgeforderten Auskünfte beziehen sich - sollten Verfahren mit dem von Ihnen benannten speziellen Klagegegenstand überhaupt schon anhängig (gewesen) sein - auf eben solche (Verfahrens)Daten, die bei Gericht im Zusammenhang mit dessen Rechtsprechungstätigkeit entstanden sind. Auch auf Grundlage des Landesumweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) vermag ich die erbetenen Auskünfte nicht zu erteilen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 b LUIG MV sowie § 2 Abs. 3 VIG gehören die Gerichte ausdrücklich nicht zu den informationspflichtigen Stellen. Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, inwieweit es sich bei den von Ihnen erbetenen Auskünften um Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG oder Verbraucherinformationen i.S.d. § 2 Abs. 1 VIG handelt oder auch nur handeln könnte. Dies dürfte wegen der sachlichen Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit ausgeschlossen sein. Ich bedauere Ihnen nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke für Ihre Antwort. Nach § 61 SGG sind die…
An Sozialgericht Schwerin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach anhängenden und abgeschlossen Verfahren zur DSGVO [#261815]
Datum
6. November 2022 13:00
An
Sozialgericht Schwerin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke für Ihre Antwort. Nach § 61 SGG sind die Verhandlungen grundsätzlich öffentlich. Mit der Aussage, dass wegen der Rechtssprechungstätigkeit keine Verfahren öffentlich gemacht werden können, die abgeschlossen oder anhängend sind dürfte der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung schwierig zu handhaben sein, was zugleich einen absoluten Revisionsgrund darstellt. Insbesondere veröffentlicht das BSG auch faktisch viel seiner Rechtsprechung und der anhängenden Verfahren. Damit würde das BSG auch gegen die Rechtsprechungstätigkeit verstoßen. Bei der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe. Vgl. ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0. Ihre Aussage erscheint der prohibitiv. Ich sehe mein Anliegen damit nicht als erledigt an, ich bitte um Zustellung eines Bescheides über die Ablehnung zur Einlegung von Rechtsmitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/261815/upload/0be7b90aef376cad57f533e7acfed0078a7854cd/

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Sozialgericht Schwerin
Sehr << Antragsteller:in >> krankheitsbedingt vermag ich erst jetzt auf Ihre Anfrage zurückzukommen. …
Von
Sozialgericht Schwerin
Betreff
AW: Anfrage nach anhängenden und abgeschlossen Verfahren zur DSGVO [#261815]
Datum
12. Dezember 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> krankheitsbedingt vermag ich erst jetzt auf Ihre Anfrage zurückzukommen. Nach abermaliger Prüfung möchte ich Ihnen mitteilen, dass bisher keinerlei Verfahren betreffend Streitigkeiten des Datenschutzes nach §§ 81a und 81b SGB X am hiesigen Gericht anhängig waren oder derzeit sind. Das entsprechende Registerzeichen ist bisher noch nicht vergeben worden. Mit freundlichen Grüßen