Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zum Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche Korrespondenz innerhalb des Bezirksamts Neukölln seit März 2021 zum Thema Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6, insbesondere die Korrespondenz der Sozialraumorientierten Planungskoordination, des Geschäftsbereichs Bildung, Kultur und Sport sowie der Stabstelle Dialog und Zukunft.

- sämtliche Unterlagen, Beschlüsse und Aktenvermerke zum Thema Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6 seit März 2021.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, da das behördliche Entscheidungsverfahren noch läuft. Voraussichtlich Mitte März kann die Anfrage erneut gestellt werden, die Kosten wären dann voraussichtlich 1559 €.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zum Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6 [#239037]
Datum
27. Januar 2022 18:16
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Korrespondenz innerhalb des Bezirksamts Neukölln seit März 2021 zum Thema Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6, insbesondere die Korrespondenz der Sozialraumorientierten Planungskoordination, des Geschäftsbereichs Bildung, Kultur und Sport sowie der Stabstelle Dialog und Zukunft. - sämtliche Unterlagen, Beschlüsse und Aktenvermerke zum Thema Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6 seit März 2021. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239037/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Neukölln
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die ich hiermit an die angesprochenen Fachbe…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zum Nachbarschaftshaus Karlsgartenstraße 6 [#239037]
Datum
28. Januar 2022 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die ich hiermit an die angesprochenen Fachbereiche mit der Bitte um weitere Veranlassung weiterleite. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Neukölln
Bescheid vorab - fristwahrend Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid, der heute…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Bescheid vorab - fristwahrend
Datum
11. Februar 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid, der heute auf den Postweg abgeht. Fristwahrend erhalten Sie ihn als E-Mail Anhang, um hier die besondere Situation des pandemiebedingten Krankenstandes zu berücksichtigen. Mit freundlichem Gruß