Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zur Untersagung eines Livestreams durch die tagesschau

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch, den 17.02.2021, haben das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bezirksamt Berlin-Mitte gemeinsam auf einer Pressekonferenz über eine Studie zur Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 berichtet.

Im Vorfeld hatten Sie es der Redaktion der Tagesschau untersagt, diese Veranstaltung in einem Livestream online zu übertragen.

Ich bitte Sie um Zusendung der vollständigen Dokumentation des Prozesses, der zu dieser Entscheidung geführt hat (alle Unterlagen und schriftlichen Korrespondenzen bzw. Dokumentationen andersartiger Korrespondenzen wie Telefongesprächen, die zur Entscheidungsfindung entstanden sind bzw. geführt wurden).

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in am Mittwoch, den 17.02.2021, ha…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zur Untersagung eines Livestreams durch die tagesschau [#213083]
Datum
18. Februar 2021 11:56
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in am Mittwoch, den 17.02.2021, haben das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bezirksamt Berlin-Mitte gemeinsam auf einer Pressekonferenz über eine Studie zur Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 berichtet. Im Vorfeld hatten Sie es der Redaktion der Tagesschau untersagt, diese Veranstaltung in einem Livestream online zu übertragen. Ich bitte Sie um Zusendung der vollständigen Dokumentation des Prozesses, der zu dieser Entscheidung geführt hat (alle Unterlagen und schriftlichen Korrespondenzen bzw. Dokumentationen andersartiger Korrespondenzen wie Telefongesprächen, die zur Entscheidungsfindung entstanden sind bzw. geführt wurden). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213083/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr Antragsteller/in Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordner, ein…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zur Untersagung eines Livestreams durch die tagesschau [#213083]
Datum
18. Februar 2021 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordner, eingegangene Email zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung. Die Zuständigkeit liegt aus meiner Sicht in Ihrem Bereich. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 18.02.2021 teile ich Ihnen mit, dass es sich bei den von Ihnen angeford…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zur Untersagung eines Livestreams durch die tagesschau [#213083]
Datum
11. März 2021 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,6 MB
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 18.02.2021 teile ich Ihnen mit, dass es sich bei den von Ihnen angeforderten Unterlagen nicht um Akteninhalte im Sinne des IFG Berlin handelt. Insoweit besteht kein Rechtsanspruch auf Einsichtnahme. Um Ihrem Informationsinteresse jedoch dennoch nachzukommen, übersende ich anbei die Emailkorrespondenz bezüglich des Livestreams. Zusätzlich haben zwei Telefonate stattgefunden, die nicht dokumentiert wurden. Mit freundlichen Grüßen