Anfrage nach dem BremIFG hinsichtlich interner Weißungen des Migrationsamt Bremen

Anfrage an: Migrationsamt Bremen

Sämtliche internen Weisungen des Migrationsamt Bremen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land und die Stadt Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG), dem Bremer Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) BremUIG.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Lukas Gehring
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Migrationsamt Bremen Details
Von
Lukas Gehring
Betreff
Anfrage nach dem BremIFG hinsichtlich interner Weißungen des Migrationsamt Bremen [#142950]
Datum
16. Mai 2019 17:11
An
Migrationsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Weisungen des Migrationsamt Bremen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land und die Stadt Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG), dem Bremer Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) BremUIG. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas Gehring <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Gehring << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Gehring
Lukas Gehring
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem BremIFG hinsichtlich in…
An Migrationsamt Bremen Details
Von
Lukas Gehring
Betreff
AW: Anfrage nach dem BremIFG hinsichtlich interner Weißungen des Migrationsamt Bremen [#142950]
Datum
26. November 2019 15:15
An
Migrationsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem BremIFG hinsichtlich interner Weißungen des Migrationsamt Bremen“ vom 16.05.2019 (#142950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 162 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lukas Gehring Anfragenr: 142950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/142950 Postanschrift Lukas Gehring << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Migrationsamt Bremen
Sehr geehrter Herr Gehring, bitte entschuldigen Sie, aber wir gingen davon aus, Ihnen bereits geantwortet zu hab…
Von
Migrationsamt Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach dem BremIFG hinsichtlich interner Weißungen des Migrationsamt Bremen [#142950]
Datum
2. Dezember 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gehring, bitte entschuldigen Sie, aber wir gingen davon aus, Ihnen bereits geantwortet zu haben. Diese Antwort scheint Sie aufgrund eines internen Verfahrensproblems nicht erreicht zu haben. Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: • Es gibt keine internen Dienstanweisungen zur rechtlichen Anwendung von aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen oder Anwendungsfällen oder Fall-Gruppen, sondern ledigl. rechtl. Erlasse, die bereits auf der Website des Senator für Inneres veröffentlicht sind: https://www.inneres.bremen.de/inneres/b… sowie: https://www.inneres.bremen.de/inneres/b… • Interne Dienstanweisungen gibt es ledigl. zu Fragen der Arbeitssicherheit, z.B. Hausordnung, Verhalten im Brandfall oder Nichtraucherschutz • Für die Übermittlung solcher zur Veröffentlichung geeigneter interner Dienstanweisungen würden Gebühren erhoben werden, da sie im Migrationsamt nicht zentral hinterlegt sind, sondern themenbezogen und z.T. auch behördenübergreifend gelten und daher ein mehrstündiger Aufwand besteht, diese zusammenzustellen, insbes. da Sie nach „allen internen Weisungen“ fragen. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie dennoch Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten und bereit sind, Gebühren zu entrichten. Sofern dies der Fall sein sollte, müssen wir Sie auch darum bitten, sich zuvor auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen