Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Die nachfolgenden Fragen sind jeweils für die Jahre 2015 bis 2020 zu beantworten.

- Wie viele Beschwerdeverfahren (bitte aufschlüsseln) wurden gegen die Tierarztpraxis Schrader eingeleitet?
- Wie viele dieser Beschwerdeverfahren mündeten in einer Abmahnung, Rüge oder einem ähnlichen nachteiligen Ausgang (bitte aufschlüsseln) für die beanstandete Instanz?
- In wie vielen Fällen war ein Strafverfahren Grundlage für das eingeleitete Beschwerdeverfahren?
- In wie vielen Fällen wurde der Beschwerde zugestimmt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr [geschwärzt], ich möchte Sie bitten…
An Tierärztekammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG [#185629]
Datum
29. April 2020 12:49
An
Tierärztekammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr [geschwärzt], ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die nachfolgenden Fragen sind jeweils für die Jahre 2015 bis 2020 zu beantworten. - Wie viele Beschwerdeverfahren (bitte aufschlüsseln) wurden gegen die Tierarztpraxis [geschwärzt] eingeleitet? - Wie viele dieser Beschwerdeverfahren mündeten in einer Abmahnung, Rüge oder einem ähnlichen nachteiligen Ausgang (bitte aufschlüsseln) für die beanstandete Instanz? - In wie vielen Fällen war ein Strafverfahren Grundlage für das eingeleitete Beschwerdeverfahren? - In wie vielen Fällen wurde der Beschwerde zugestimmt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 185629 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Tierärztekammer Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezieht sich auf Auskünfte zu einem bestimmten Mitglied der Tierärzteka…
Von
Tierärztekammer Hamburg
Betreff
Re: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG [#185629]
Datum
28. Mai 2020 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezieht sich auf Auskünfte zu einem bestimmten Mitglied der Tierärztekammer Hamburg. Aus Gründen der Verschwiegenheit können wir Ihnen dazu leider keine Auskünfte geben. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 8 HmbTG, wonach für die Tierärztekammer Hamburg als Selbstverwaltungskörperschaften der Freien Berufe in Bezug auf Informationen, die einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, keine Informationspflicht besteht. Die berufliche Geheimhaltung ergibt sich aus § 4 Absatz 7 und 8 HmbKGH. Mit freundlichen Grüßen