Anfrage nach dem IfG bzgl. der Durchführung von Tierversuchen

Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen:

Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Deutschen Sporthochschule Köln aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023.
Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Jule Richter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Na…
An Deutsche Sporthochschule Köln Details
Von
Jule Richter
Betreff
Anfrage nach dem IfG bzgl. der Durchführung von Tierversuchen [#301302]
Datum
26. Februar 2024 18:27
An
Deutsche Sporthochschule Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen: Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Deutschen Sporthochschule Köln aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023. Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jule Richter Anfragenr: 301302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301302/ Postanschrift Jule Richter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jule Richter
Deutsche Sporthochschule Köln
Guten Tag Frau Richter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Deutsche Sporthochschule Köln
Betreff
AW: [EXTERN] Anfrage nach dem IfG bzgl. der Durchführung von Tierversuchen [#301302]
Datum
28. Februar 2024 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag Frau Richter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Sporthochschule Köln
Sehr geehrte Frau Richter, mit Bezug auf Ihre im Betreff genannte Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass der Anwe…
Von
Deutsche Sporthochschule Köln
Betreff
Anfrage nach dem IfG bzgl. der Durchführung von Tierversuchen - Anfragenummer: 301302
Datum
29. Februar 2024 09:34
Status
Sehr geehrte Frau Richter, mit Bezug auf Ihre im Betreff genannte Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht eröffnet ist. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nur dann zur Auskunft nach dem IFG NRW verpflichtet, wenn diese öffentlichen Stellen nicht auf den Gebieten von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig sind. Die von Ihnen erbetenen Auskünfte betreffen den Bereich von Forschung und Lehre. Ein Auskunftsanspruch besteht daher nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen