Anfrage nach dem IFG NRW: Erlasse zu Abschiebungen in den Irak

Sämtliche Erlasse, die Abschiebungen in den Irak betreffen, insbesondere diejenigen des damaligen MKFFI vom 7. Mai 2021 - Aktenzeichen 522-26.21.08 - 000004 – und des nordrhein-westfälischen Innenministeriums vom 14. Februar 2007, Az.: 15-39.03.02-3-Irak sowie vom 13. Juli 2007, Az.: 15- 39.03.02-5 Irak, aber auch aktuelle Erlasse, die an die Stelle der zuvor genannten Erlasse getreten bzw. sie ersetzt und/oder außer Kraft gesetzt haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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Marcel Keienborg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Keienborg
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW: Erlasse zu Abschiebungen in den Irak [#286617]
Datum
22. August 2023 12:26
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Erlasse, die Abschiebungen in den Irak betreffen, insbesondere diejenigen des damaligen MKFFI vom 7. Mai 2021 - Aktenzeichen 522-26.21.08 - 000004 – und des nordrhein-westfälischen Innenministeriums vom 14. Februar 2007, Az.: 15-39.03.02-3-Irak sowie vom 13. Juli 2007, Az.: 15- 39.03.02-5 Irak, aber auch aktuelle Erlasse, die an die Stelle der zuvor genannten Erlasse getreten bzw. sie ersetzt und/oder außer Kraft gesetzt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Keienborg Anfragenr: 286617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286617/ Postanschrift Marcel Keienborg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Keienborg

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