Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Anfrage zur personellen Ausstattung und Auftragsvergabe Ihrer Behörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

basierend auf dem Informationsfreiheitsgesetz habe ich folgende Anfrage an Ihre Behörde:
(Anmerkung:
1. Bitte stellen Sie ein Orga-Chart zum Stichtag 01.01.2010, 01.01.2015 und 01.01.2022 mit sämtlichen Töchtern, Unterorganisationen sowie beherrschten Organisationen oder Gesellschaften zur Verfügung. Beherrscht versteht sich in diesem Sinne dergestalt, dass sich zumindest ein Beamter oder durch das Ministerium bezahlte Person in einem entsprechenden Kontrollgremium (Aufsichtsrat) einer Organisation oder Unternehmen befindet.
2. Bitte stellen Sie die zu den oben genannten Stichtagen vorhandenen Mitarbeiter und Beamte nach Anzahl und geclustert nach den Besoldungsstufen zur Verfügung.
3. Sofern es einen Austausch von Zuständigkeiten und damit ein ‚umhängen‘ von Gesellschaften/Behörden gegeben hat bitte ich um kurze Anmerkung.
4. Welche Planstellen in welchen Besoldungsgruppen bestehen noch für 2022 u. 2023, 2024. Welche Anzahl Mitarbeiter scheidet aus Altersgründen in diesen Jahren aus (Rente/Pension)?
5. In welchen Umfängen (€) und mit welchen Aufgabenstellungen wurden durch Ihr Ministerium in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Beratungsaufträge an externe Dritte vergeben und an wen ?
6. Welcher Umfang der Vergabe von externen Beratungsaufträgen sind noch geplant bzw. bereits ausgeschrieben und zu welchen Themen ?
7. Welches Budget hat das Bundesverfassungsgericht 2023 und 2024 für externe Beratungsaufträge ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage zur personellen Ausstattung u…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#275713]
Datum
13. April 2023 14:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage zur personellen Ausstattung und Auftragsvergabe Ihrer Behörde Sehr geehrte Damen und Herren, basierend auf dem Informationsfreiheitsgesetz habe ich folgende Anfrage an Ihre Behörde: (Anmerkung: 1. Bitte stellen Sie ein Orga-Chart zum Stichtag 01.01.2010, 01.01.2015 und 01.01.2022 mit sämtlichen Töchtern, Unterorganisationen sowie beherrschten Organisationen oder Gesellschaften zur Verfügung. Beherrscht versteht sich in diesem Sinne dergestalt, dass sich zumindest ein Beamter oder durch das Ministerium bezahlte Person in einem entsprechenden Kontrollgremium (Aufsichtsrat) einer Organisation oder Unternehmen befindet. 2. Bitte stellen Sie die zu den oben genannten Stichtagen vorhandenen Mitarbeiter und Beamte nach Anzahl und geclustert nach den Besoldungsstufen zur Verfügung. 3. Sofern es einen Austausch von Zuständigkeiten und damit ein ‚umhängen‘ von Gesellschaften/Behörden gegeben hat bitte ich um kurze Anmerkung. 4. Welche Planstellen in welchen Besoldungsgruppen bestehen noch für 2022 u. 2023, 2024. Welche Anzahl Mitarbeiter scheidet aus Altersgründen in diesen Jahren aus (Rente/Pension)? 5. In welchen Umfängen (€) und mit welchen Aufgabenstellungen wurden durch Ihr Ministerium in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Beratungsaufträge an externe Dritte vergeben und an wen ? 6. Welcher Umfang der Vergabe von externen Beratungsaufträgen sind noch geplant bzw. bereits ausgeschrieben und zu welchen Themen ? 7. Welches Budget hat das Bundesverfassungsgericht 2023 und 2024 für externe Beratungsaufträge ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/275713/upload/fce5ea396caba76acf7bd4f4a37a02f0ad4b8051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0184 Sehr << Antragsteller:in >> nach § 1 …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 13. April 2023 - Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#275713]
Datum
12. Mai 2023 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0184 Sehr << Antragsteller:in >> nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ein Antrag nach dem IFG kann u. a. abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann, § 9 Absatz 3 IFG. Zu Ihrem Antrag erhalten Sie folgende – gebührenfreie - Auskunft: zu 1.: a) Die Organigramme des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum 1. Januar 2010 und zum 1. Januar 2015 habe ich beigefügt. Das aktuelle Organigramm können Sie der Website des BMJ (www.bmj.de<http://www.bmj.de>) entnehmen. b) Ich verstehe diese Frage im Übrigen dahingehend, dass sie auf die Beteiligungen des Bundes an privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Verantwortung des BMJ gerichtet ist. Stiftungen, unabhängige Institutionen, Gerichte, internationale Organisationen, Europäische Agenturen etc. fallen daher nach meinem Verständnis Ihres Antrags nicht unter die Fragestellung. Privatrechtlich organisierte Kapitalgesellschaften, in deren Kontrollgremium/Aufsichtsrat BMJ Mandatsträger entsendet: aa) juris GmbH 01.01.2010/01.01.2015/01.01.2022: BMJ: 1 Aufsichtsratsmitglied, Bundesministerium der Finanzen: 1, Bundesministerium des Innern und für Heimat: 1 bb) Bundesanzeiger GmbH 01.01.2010/01.01.2015/01.01.2022: BMJ: 1 Aufsichtsratsmitglied. zu 2.: a) BMJ: Die Informationen ergeben sich aus den Haushaltsplänen, die öffentlich zugänglich sind: https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. Der Stellenplan des BMJ findet sich im Einzelplan 07 beim Personalhaushalt. Eines Informationszugangs bedarf es insoweit nicht, § 9 Absatz 3 IFG. b) juris GmbH: 01.01.2010: Gerrit Stein 01.01.2015: Gerrit Stein 01.01.2022: Eva-Lotta Gutjahr c) Bundesanzeiger Verlag GmbH: 01.01.2010: Gerrit Stein 01.01.2015: Eva Schmierer 01.01.2022: Eva Schmierer zu 3.: Ein Umhängen der vorgenannten Gesellschaften hat nicht stattgefunden. zu 4.: Die Informationen ergeben sich für 2022 und 2023 aus den Haushaltsplänen, die jeweils hier einsehbar sind: https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. Der Stellenplan des BMJ findet sich im Einzelplan 07 beim Personalhaushalt. Eines Informationszugangs bedarf es insoweit nicht, § 9 Absatz 3 IFG. Für 2024 gibt es noch keinen Haushalt. Zu Eintritten in Ruhestand liegen im BMJ keine amtlichen Informationen vor. Für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bestehen keine Planstellen, es handelt sich um nebenamtliche Tätigkeiten. zu 5.: Für die Jahre 2020 und 2021 verweise ich auf die Anlage. Für 2022 liegen die Daten noch nicht vor. zu 6.: Die erbetenen Informationen liegen in aggregierter Form nicht vor. zu 7.: Das BMJ ist für den Haushalt des Bundesverfassungsgerichts, Einzelplan 19, nicht zuständig. Die erbetenen Informationen liegen im BMJ nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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