Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Aktueller Stand der Machbarkeitsstudie zur Almetalbahn

aktueller Stand der Machbarkeitsstudie zur Almetalbahn, die konkreten Beispielfahrpläne und das Fahrplankonzept.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Franz Purucker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Details
Von
Franz Purucker
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Aktueller Stand der Machbarkeitsstudie zur Almetalbahn [#242947]
Datum
10. März 2022 14:38
An
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktueller Stand der Machbarkeitsstudie zur Almetalbahn, die konkreten Beispielfahrpläne und das Fahrplankonzept.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Purucker Anfragenr: 242947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242947/ Postanschrift Franz Purucker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Purucker

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Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Sehr geehrter Herr Purucker, Sie hatten mit der u.st. Anfrage um Informationen zum Stand der Machbarkeitsstudie z…
Von
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Betreff
AW: [extern] Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Aktueller Stand der Machbarkeitsstudie zur Almetalbahn [#242947]
Datum
11. März 2022 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Purucker, Sie hatten mit der u.st. Anfrage um Informationen zum Stand der Machbarkeitsstudie zur Almetalbahn gebeten. Der Bitte kommen wir gerne nach und ich habe Ihnen im Anhang die Unterlagen aus dem öffentlichen Teil der Verbandsversammlung des Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) vom 09.12.2021 beigefügt. Dies sind: - die Mitteilungsvorlage 121/2021 mit einem Sachstandsbericht - die dort gezeigte Präsentation mit Aussagen zum derzeit angedachten Betriebskonzept Die Informationen bilden nach wie vor den aktuellen Stand ab. Zur Machbarkeitsstudie lässt sich sagen, dass vom Gutachter derzeit vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden (z.B. Aufbau eines Verkehrsmodells zur Bestimmung der Nachfrageeffekte). Die gesamte Bearbeitungsdauer der Studie wird sich nach derzeitigem Zeitplan über das gesamte Jahr 2022 hinziehen, so dass mit Ergebnissen nicht vor Ende des Jahres zu rechnen ist. Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüße,

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