Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. Tierversuchen
Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen:
Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der RWTH Aachen aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023.
Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Januar 2024
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21. Februar 2024
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