Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Liste öffentlicher Gebäude in Hamburg

1. Eine Liste oder Datenbank mit allen öffentlichen Gebäuden in der Stadt Hamburg.
• Diese Liste soll mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name des Gebäudes, Adresse, Art der öffentlichen Nutzung (z. B. Behörde, Schule, Bibliothek usw.), und ggf. weitere relevante Informationen.
2. Informationen über den Zuständigkeitsbereich bzw. die zuständige Behörde für die Verwaltung und Instandhaltung der öffentlichen Gebäude in Hamburg.
3. Soweit vorhanden, aktuelle Informationen über den barrierefreien Zugang und die barrierefreie Ausstattung der öffentlichen Gebäude in Hamburg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Liste öffentlicher Gebäude in Hamburg [#279887]
Datum
26. Mai 2023 18:03
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Eine Liste oder Datenbank mit allen öffentlichen Gebäuden in der Stadt Hamburg. • Diese Liste soll mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name des Gebäudes, Adresse, Art der öffentlichen Nutzung (z. B. Behörde, Schule, Bibliothek usw.), und ggf. weitere relevante Informationen. 2. Informationen über den Zuständigkeitsbereich bzw. die zuständige Behörde für die Verwaltung und Instandhaltung der öffentlichen Gebäude in Hamburg. 3. Soweit vorhanden, aktuelle Informationen über den barrierefreien Zugang und die barrierefreie Ausstattung der öffentlichen Gebäude in Hamburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
26. Mai 2023 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN] Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Liste öffentlicher Gebäude in Hamburg [#279887]
Datum
21. Juni 2023 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht zuständig ist. Wir konnten jedoch die Zuständigkeit ermitteln und bitten Sie deshalb, Ihre Anfrage an die Finanzbehörde zu stellen: Finanzbehörde Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen