Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur vollständigen Herausgabe aller Testberichte und Maßnahmen bezüglich des Enterokokken-Vorfalls

1. Alle Testberichte und Untersuchungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem kürzlich aufgetretenen Enterokokken-Vorfall erstellt wurden. Bitte schließen Sie alle damit verbundenen Unterlagen und Materialien ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Laborergebnisse, Fotografien, Probenanalysen, usw.

2. Angaben dazu, wann die betroffenen Einrichtungen oder Gebiete zuletzt auf Enterokokken oder andere pathogene Mikroorganismen untersucht wurden. Bitte liefern Sie Informationen über die Art der durchgeführten Tests, die Testmethoden, die Ergebnisse und alle darauf folgenden Maßnahmen.

3. Informationen über die Maßnahmen, die ergriffen wurden oder ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Bitte geben Sie Details zu den präventiven Maßnahmen, den laufenden Überwachungsmaßnahmen und den Plänen für zukünftige Tests und Untersuchungen an.

4. Alle internen und externen Kommunikationen in Bezug auf den Enterokokken-Vorfall, einschließlich der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, externen Prüfern oder Beratern, und anderen relevanten Parteien.

5. Bitte teilen Sie die genauen Zeitpunkte und Daten bezüglich der Benachrichtigung der Öffentlichkeit, der betroffenen Haushalte und Unternehmen und relevanter Aufsichtsbehörden über den Enterokokken-Vorfall mit. Bitte geben Sie auch an, wie viel Zeit vergangen ist zwischen der ersten Entdeckung des Vorfalls (durch Testberichte oder andere Mittel) und der ersten öffentlichen oder internen Benachrichtigung.

6. Haben Sie bereits die Ursache oder möglichen Ursprungsort des Enterokokken-Vorfalls identifiziert? Bitte geben Sie alle verfügbaren Informationen über die Entdeckung, Untersuchung und Eingrenzung der potenziellen Quellen des Vorfalls an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Julian Haag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Blankenheim Details
Von
Julian Haag
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur vollständigen Herausgabe aller Testberichte und Maßnahmen bezüglich des Enterokokken-Vorfalls [#285232]
Datum
1. August 2023 13:52
An
Kommunalverwaltung Blankenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Testberichte und Untersuchungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem kürzlich aufgetretenen Enterokokken-Vorfall erstellt wurden. Bitte schließen Sie alle damit verbundenen Unterlagen und Materialien ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Laborergebnisse, Fotografien, Probenanalysen, usw. 2. Angaben dazu, wann die betroffenen Einrichtungen oder Gebiete zuletzt auf Enterokokken oder andere pathogene Mikroorganismen untersucht wurden. Bitte liefern Sie Informationen über die Art der durchgeführten Tests, die Testmethoden, die Ergebnisse und alle darauf folgenden Maßnahmen. 3. Informationen über die Maßnahmen, die ergriffen wurden oder ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Bitte geben Sie Details zu den präventiven Maßnahmen, den laufenden Überwachungsmaßnahmen und den Plänen für zukünftige Tests und Untersuchungen an. 4. Alle internen und externen Kommunikationen in Bezug auf den Enterokokken-Vorfall, einschließlich der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, externen Prüfern oder Beratern, und anderen relevanten Parteien. 5. Bitte teilen Sie die genauen Zeitpunkte und Daten bezüglich der Benachrichtigung der Öffentlichkeit, der betroffenen Haushalte und Unternehmen und relevanter Aufsichtsbehörden über den Enterokokken-Vorfall mit. Bitte geben Sie auch an, wie viel Zeit vergangen ist zwischen der ersten Entdeckung des Vorfalls (durch Testberichte oder andere Mittel) und der ersten öffentlichen oder internen Benachrichtigung. 6. Haben Sie bereits die Ursache oder möglichen Ursprungsort des Enterokokken-Vorfalls identifiziert? Bitte geben Sie alle verfügbaren Informationen über die Entdeckung, Untersuchung und Eingrenzung der potenziellen Quellen des Vorfalls an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Haag Anfragenr: 285232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285232/
Mit freundlichen Grüßen Julian Haag

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Kommunalverwaltung Blankenheim
 Sehr geehrter Herr Haag, zu Ihrer unten stehenden Nachricht können wir Ihnen folgende Informationen mitteilen: …
Von
Kommunalverwaltung Blankenheim
Betreff
Fwd: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur vollständigen Herausgabe aller Testberichte und Maßnahmen bezüglich des Enterokokken-Vorfalls [#285232]
Datum
24. August 2023 20:26
Status
Anfrage abgeschlossen
 Sehr geehrter Herr Haag, zu Ihrer unten stehenden Nachricht können wir Ihnen folgende Informationen mitteilen: 1. Anbei erhalten Sie den Prüfbericht unseres Hygieneinstitut "Eurofins Hygiene Institut Berg GmbH" vom 28.07.2023 durch den die Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde. 2. Im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der Gemeinde Blankenheim werden die durch die Trinkwasserverordnung vorgegebenen Intervalle der Trinkwasserkontrollen entsprechend eingehalten. Die letzte turnusmäßige Trinkwasseruntersuchung auf Enterokokken wurde durch das Hygieneinstitut Eurofins am 16.05.2023 durchgeführt. 3. Aufgrund der regelmäßig stattfindenden Trinkwasserproben, sowie dem kontinuierlichen Wasseraustausch durch Spülen und Verbrauch im Wasserversorgungsnetz sind keine weiteren präventiven Maßnahmen vorgeschrieben. 4. Nach Benachrichtigung über die Grenzwerküberschreitung durch das Hygieneinstitut am 28.07.2023 gegen 12:00 Uhr wurde umgehend telefonisch das Gesundheitsamt des Kreis Euskirchen über den Vorfall unterrichtet. Das Gesundheitsamt hat intern die weiteren Maßnahmen nach der Leitlinie besprochen. Um 12.35 Uhr wurde gegenüber dem Wasserwerk durch das Gesundheitsamt zunächst mündlich das Abkochgebot ausgesprochen (schriftliche Verfügung anbei). Daraufhin wurde die Bürgermeisterin, der Allg. Vertreter und der Wassermeister über die Grenzwertüberschreitung und das Abkochgebot informiert. Unmittelbar nach dieser Information wurde damit begonnen die Kunden über die verschiedensten Wege zu informieren. Das Gesundheitsamt hat sofortige Nachproben angeordnet, weshalb das Hygiene-Institut sofort beauftragt wurde. 5. Nach dem Erlass des Abkochgebotes wurden zunächst die Bürgermeisterin, der Allg. Vertreter und der Wassermeister informiert. Das beigefügte Informationsschreiben wurde mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt und unmittelbar nach der Abstimmung über Facebook, Instagram, Web-Site, Blankenheim-App, Whats-App Status, Zeitung, Radio, per E-Mail an die Ortsvorsteher und durch die Leitstelle des Kreises Euskirchen über Kat-Warn und NINA, sowie über die digitalen Medien des Kreises Euskirchen bekanntgemacht. Parallel wurden die Alten- und Pflegeeinrichtungen, die gastronomischen Betriebe (Hotels, Restaurants etc.), die Camping-Plätze und Zahnärzte telefonisch informiert. Zusätzlich wurde eine Hotline eingerichtet, die über das Wochenende erreichbar war. Zwischen der telefonischen Meldung der Grenzwertüberschreitung und den ersten Benachrichtigung an das Gesundheitsamt lagen nur wenige Minuten. Mit der Verteilung der Informationen an die Bevölkerung wurde innerhalb der ersten Stunde nach der telefonischen Meldung der Grenzwertüberschreitung begonnen. 6. Eine genaue Ursache konnte nicht ermittelt werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen