Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: Photovoltaik-Freiflächenanlagen

für eine Recherche zum Abbruch von PV-Freiflächenprojekte benötige ich Informationen zu entsprechenden Bauverfahren in Ihrer Gemeinde. Bitte senden Sie mir folgendes zu:

1) Aktueller Verfahrensstand von Bebauungsplanverfahren zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Ihrer Gemeinde, insbesondere das Projekt "Freiflächenphotovoltaikanlage Bergfeld" auf der Gemarkung "Neuhausen" sowie dazugehörige Bebauungspläne.
2) Ist für das genannte Projekt bereits ein Baubeginn erfolgt?
3) Wird das genannte Projekt nach Ihrer Kenntnis weiter verfolgt?
4) Werden in Ihrer Gemeinde weitere Photovoltaik-Freiflächenprojekte verfolgt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für eine Reche…
An Gemeinde Aham - Landkreis Landshut- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: Photovoltaik-Freiflächenanlagen [#244202]
Datum
22. März 2022 15:00
An
Gemeinde Aham - Landkreis Landshut-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für eine Recherche zum Abbruch von PV-Freiflächenprojekte benötige ich Informationen zu entsprechenden Bauverfahren in Ihrer Gemeinde. Bitte senden Sie mir folgendes zu: 1) Aktueller Verfahrensstand von Bebauungsplanverfahren zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Ihrer Gemeinde, insbesondere das Projekt "Freiflächenphotovoltaikanlage Bergfeld" auf der Gemarkung "Neuhausen" sowie dazugehörige Bebauungspläne. 2) Ist für das genannte Projekt bereits ein Baubeginn erfolgt? 3) Wird das genannte Projekt nach Ihrer Kenntnis weiter verfolgt? 4) Werden in Ihrer Gemeinde weitere Photovoltaik-Freiflächenprojekte verfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244202/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Aham - Landkreis Landshut-
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen den Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Ke…
Von
Gemeinde Aham - Landkreis Landshut-
Betreff
Re: Fw: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: Photovoltaik-Freiflächenanlagen [#244202]
Datum
24. März 2022 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen den Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Kenntnisnahme. Das Bauplanungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Ein Baubeginn ist bisher noch nicht erfolgt. Ob das Vorhaben weiterverfolgt wird, hat die Gemeinde keine Kenntnis. Weitere konkrete Photovoltaik-Freiflächenprojekte werden bisher nicht verfolgt. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen