Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung

- Informationen darüber, weshalb Herr Innenminister Strobl nicht als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurde, nachdem er mit einem auf Covid-19 getesteten Personenschützer in einem Auto gesessen hat.
- Informationen dazu, wie es zur Einschätzung kam, dass Herr Innenminister Strobl eine "freiwillige" Quarantäne antreten konnte und keine angeordnete Quarantäne
- Informationen allgemein zu obigen Vorfall, die in Ihrem Haus vorliegen

Zum Hintergrund der Anfrage:

Folgende 2 Webquellen berichten über den Fall:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.thomas-strobl-baden-wuerttembergs-innenminister-in-corona-quarantaene.991f17f3-c7f3-48c8-b469-324344f899db.html

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-strobl-vorsorglich-in-freiwilliger-quarantaene/

Ich zitiere aus den obigen Quellen:
"Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist in Corona-Quarantäne. Der Minister habe alle Termine für das Wochenende abgesagt, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Samstagabend mit. Ein Beamter aus seinem Personenschutzkommando habe zuvor ein positives Testergebnis erhalten. Strobl zeige keine Symptome. „Es geht ihm gut und er ist voll arbeitsfähig“, erklärte der Sprecher. Das Ergebnis von Strobls Corona-Test stand zunächst noch aus."

und

"Rein vorsorglich geht der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl freiwillig und als reine Vorsichtsmaßnahme in häusliche Quarantäne. Ein Polizist aus seinem Personenschutzkommando hat am Samstag ein positives Testergebnis erhalten. Ein noch am Samstagabend durchgeführter Corona-Test bei dem Minister ist negativ, das zuständige Gesundheitsamt hat von Amts wegen ausdrücklich keine Quarantäne angeordnet. Minister Thomas Strobl bleibt dennoch vorsorglich bis einschließlich Mittwoch freiwillig und selbst verordnet in der häuslichen Quarantäne und ist dort voll arbeitsfähig."

Die Webquellen sind seriös und glaubwürdig, da der eine Artikel von der Ministeriumswebseite selbst stammt und der andere Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten stammt. Diese haben den Artikel aus Quellen der Nachrichtenagentur dpa. Auf Nachfrage hat mir die dpa berichtet, dass die Informationen auf Aussagen des Pressesprechers des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof basieren.

Bei diesem habe ich rückgefragt per Mail. Laut Rückfrage beim Pressesprecher des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof gilt dabei laut ihm:

"Das zuständige Gesundheitsamt ist das Gesundheitsamt des
Bodenseekreises. Für Fragen zu den Entscheidungen des
Gesundheitsamtes des Bodenseekreises, bitte ich Sie, sich ans
Gesundheitsamt des Bodenseekreises zu wenden."

Dies verstehe ich nicht. Normalerweise ist das Wohnortprinzip vorgegeben und Herr Innenminister Strobl ist hier dem Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn zugeordnet.

Um die komplette Thematik auflösen zu können, bitte ich Sie um Zusendung aller Informationen jeder Art, die genau aufschlüsseln, wer hier wie entscheiden hat und welche Folgen dies hatte und warum?

Warum wurde hier nicht das Wohnortprinzip angewandt?

Ich werde diese Anfrage auch wortgleich parallel an das Gesundheitsamt des Bodenseekreises sowie das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn stellen.
Weiterhin werde ich die Anfrage auch wortgleich an das Sozialministerium als oberste Dienstbehörde der Gesundheitsämter stellen.

Meiner Meinung nach ist ein datenschutzrechtliches Interesse zur Aufklärung der Frage nicht gegeben. Ich begründe dies damit, dass öffentlich in der Presse berichtet wurde und das Herr Innenminister Strobl eine öffentliche Person ist.
Zudem kann man die Informationen sicherlich auch datenschutzgerecht aufarbeiten, insbesondere bzgl. des Personenschützers.

Folgende Fragen sind ebenso relevant und mögen bitte beantwortet werden:

1. Ab wann (Datum und Uhrzeit) gilt der Personenschützer als infektiös?
Auf welcher Grundlage?

2. Welcher Quarantänezeitraum wurde für den Personenschützer
festgelegt (Datum von, Datum bis)?

3. Wann (Datum und Uhrzeit) erfolgte der Test beim Personenschützer?

4. Wann (Datum und Uhrzeit) hatte der Personenschützer erste
Symptome? Welche waren dies?

5. Wann und wie lange (jeweils Datum und Uhrzeit) ist Herr IM Strobl mit
dem Personenschützer im Auto gefahren?

6. Welche Sicherheitsvorkehrungen gab es im Auto?
- Wer hat welche Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen? Wie war jeweils die Beschaffenheit der MNB (Schutzstandard? FFP2?)
- Gab es eine abtrennende Schutzwand (z. B. Folie) im Auto?
- Wer hat im Auto wo gesessen?
- Welche Belüftung hat stattgefunden (Klimaanlage?, Fenster geöffnet?)

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen d…
An Landratsamt Bodenseekreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung [#204035]
Datum
19. November 2020 21:54
An
Landratsamt Bodenseekreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, weshalb Herr Innenminister Strobl nicht als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurde, nachdem er mit einem auf Covid-19 getesteten Personenschützer in einem Auto gesessen hat. - Informationen dazu, wie es zur Einschätzung kam, dass Herr Innenminister Strobl eine "freiwillige" Quarantäne antreten konnte und keine angeordnete Quarantäne - Informationen allgemein zu obigen Vorfall, die in Ihrem Haus vorliegen Zum Hintergrund der Anfrage: Folgende 2 Webquellen berichten über den Fall: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.thomas-strobl-baden-wuerttembergs-innenminister-in-corona-quarantaene.991f17f3-c7f3-48c8-b469-324344f899db.html https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-strobl-vorsorglich-in-freiwilliger-quarantaene/ Ich zitiere aus den obigen Quellen: "Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist in Corona-Quarantäne. Der Minister habe alle Termine für das Wochenende abgesagt, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Samstagabend mit. Ein Beamter aus seinem Personenschutzkommando habe zuvor ein positives Testergebnis erhalten. Strobl zeige keine Symptome. „Es geht ihm gut und er ist voll arbeitsfähig“, erklärte der Sprecher. Das Ergebnis von Strobls Corona-Test stand zunächst noch aus." und "Rein vorsorglich geht der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl freiwillig und als reine Vorsichtsmaßnahme in häusliche Quarantäne. Ein Polizist aus seinem Personenschutzkommando hat am Samstag ein positives Testergebnis erhalten. Ein noch am Samstagabend durchgeführter Corona-Test bei dem Minister ist negativ, das zuständige Gesundheitsamt hat von Amts wegen ausdrücklich keine Quarantäne angeordnet. Minister Thomas Strobl bleibt dennoch vorsorglich bis einschließlich Mittwoch freiwillig und selbst verordnet in der häuslichen Quarantäne und ist dort voll arbeitsfähig." Die Webquellen sind seriös und glaubwürdig, da der eine Artikel von der Ministeriumswebseite selbst stammt und der andere Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten stammt. Diese haben den Artikel aus Quellen der Nachrichtenagentur dpa. Auf Nachfrage hat mir die dpa berichtet, dass die Informationen auf Aussagen des Pressesprechers des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof basieren. Bei diesem habe ich rückgefragt per Mail. Laut Rückfrage beim Pressesprecher des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof gilt dabei laut ihm: "Das zuständige Gesundheitsamt ist das Gesundheitsamt des Bodenseekreises. Für Fragen zu den Entscheidungen des Gesundheitsamtes des Bodenseekreises, bitte ich Sie, sich ans Gesundheitsamt des Bodenseekreises zu wenden." Dies verstehe ich nicht. Normalerweise ist das Wohnortprinzip vorgegeben und Herr Innenminister Strobl ist hier dem Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn zugeordnet. Um die komplette Thematik auflösen zu können, bitte ich Sie um Zusendung aller Informationen jeder Art, die genau aufschlüsseln, wer hier wie entscheiden hat und welche Folgen dies hatte und warum? Warum wurde hier nicht das Wohnortprinzip angewandt? Ich werde diese Anfrage auch wortgleich parallel an das Gesundheitsamt des Bodenseekreises sowie das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn stellen. Weiterhin werde ich die Anfrage auch wortgleich an das Sozialministerium als oberste Dienstbehörde der Gesundheitsämter stellen. Meiner Meinung nach ist ein datenschutzrechtliches Interesse zur Aufklärung der Frage nicht gegeben. Ich begründe dies damit, dass öffentlich in der Presse berichtet wurde und das Herr Innenminister Strobl eine öffentliche Person ist. Zudem kann man die Informationen sicherlich auch datenschutzgerecht aufarbeiten, insbesondere bzgl. des Personenschützers. Folgende Fragen sind ebenso relevant und mögen bitte beantwortet werden: 1. Ab wann (Datum und Uhrzeit) gilt der Personenschützer als infektiös? Auf welcher Grundlage? 2. Welcher Quarantänezeitraum wurde für den Personenschützer festgelegt (Datum von, Datum bis)? 3. Wann (Datum und Uhrzeit) erfolgte der Test beim Personenschützer? 4. Wann (Datum und Uhrzeit) hatte der Personenschützer erste Symptome? Welche waren dies? 5. Wann und wie lange (jeweils Datum und Uhrzeit) ist Herr IM Strobl mit dem Personenschützer im Auto gefahren? 6. Welche Sicherheitsvorkehrungen gab es im Auto? - Wer hat welche Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen? Wie war jeweils die Beschaffenheit der MNB (Schutzstandard? FFP2?) - Gab es eine abtrennende Schutzwand (z. B. Folie) im Auto? - Wer hat im Auto wo gesessen? - Welche Belüftung hat stattgefunden (Klimaanlage?, Fenster geöffnet?) Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204035/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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