Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung

- Informationen darüber, weshalb Herr Innenminister Strobl nicht als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurde, nachdem er mit einem auf Covid-19 getesteten Personenschützer in einem Auto gesessen hat.
- Informationen dazu, wie es zur Einschätzung kam, dass Herr Innenminister Strobl eine "freiwillige" Quarantäne antreten konnte und keine angeordnete Quarantäne
- Informationen allgemein zu obigen Vorfall, die in Ihrem Haus vorliegen

Zum Hintergrund der Anfrage:

Folgende 2 Webquellen berichten über den Fall:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.thomas-strobl-baden-wuerttembergs-innenminister-in-corona-quarantaene.991f17f3-c7f3-48c8-b469-324344f899db.html

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-strobl-vorsorglich-in-freiwilliger-quarantaene/

Ich zitiere aus den obigen Quellen:
"Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist in Corona-Quarantäne. Der Minister habe alle Termine für das Wochenende abgesagt, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Samstagabend mit. Ein Beamter aus seinem Personenschutzkommando habe zuvor ein positives Testergebnis erhalten. Strobl zeige keine Symptome. „Es geht ihm gut und er ist voll arbeitsfähig“, erklärte der Sprecher. Das Ergebnis von Strobls Corona-Test stand zunächst noch aus."

und

"Rein vorsorglich geht der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl freiwillig und als reine Vorsichtsmaßnahme in häusliche Quarantäne. Ein Polizist aus seinem Personenschutzkommando hat am Samstag ein positives Testergebnis erhalten. Ein noch am Samstagabend durchgeführter Corona-Test bei dem Minister ist negativ, das zuständige Gesundheitsamt hat von Amts wegen ausdrücklich keine Quarantäne angeordnet. Minister Thomas Strobl bleibt dennoch vorsorglich bis einschließlich Mittwoch freiwillig und selbst verordnet in der häuslichen Quarantäne und ist dort voll arbeitsfähig."

Die Webquellen sind seriös und glaubwürdig, da der eine Artikel von der Ministeriumswebseite selbst stammt und der andere Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten stammt. Diese haben den Artikel aus Quellen der Nachrichtenagentur dpa. Auf Nachfrage hat mir die dpa berichtet, dass die Informationen auf Aussagen des Pressesprechers des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof basieren.

Bei diesem habe ich rückgefragt per Mail. Laut Rückfrage beim Pressesprecher des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof gilt dabei laut ihm:

"Das zuständige Gesundheitsamt ist das Gesundheitsamt des
Bodenseekreises. Für Fragen zu den Entscheidungen des
Gesundheitsamtes des Bodenseekreises, bitte ich Sie, sich ans
Gesundheitsamt des Bodenseekreises zu wenden."

Dies verstehe ich nicht. Normalerweise ist das Wohnortprinzip vorgegeben und Herr Innenminister Strobl ist hier dem Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn zugeordnet.

Um die komplette Thematik auflösen zu können, bitte ich Sie um Zusendung aller Informationen jeder Art, die genau aufschlüsseln, wer hier wie entscheiden hat und welche Folgen dies hatte und warum?

Warum wurde hier nicht das Wohnortprinzip angewandt?

Ich werde diese Anfrage auch wortgleich parallel an das Gesundheitsamt des Bodenseekreises sowie das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn stellen.
Weiterhin werde ich die Anfrage auch wortgleich an das Sozialministerium als oberste Dienstbehörde der Gesundheitsämter stellen.

Meiner Meinung nach ist ein datenschutzrechtliches Interesse zur Aufklärung der Frage nicht gegeben. Ich begründe dies damit, dass öffentlich in der Presse berichtet wurde und das Herr Innenminister Strobl eine öffentliche Person ist.
Zudem kann man die Informationen sicherlich auch datenschutzgerecht aufarbeiten, insbesondere bzgl. des Personenschützers.

Folgende Fragen sind ebenso relevant und mögen bitte beantwortet werden:

1. Ab wann (Datum und Uhrzeit) gilt der Personenschützer als infektiös?
Auf welcher Grundlage?

2. Welcher Quarantänezeitraum wurde für den Personenschützer
festgelegt (Datum von, Datum bis)?

3. Wann (Datum und Uhrzeit) erfolgte der Test beim Personenschützer?

4. Wann (Datum und Uhrzeit) hatte der Personenschützer erste
Symptome? Welche waren dies?

5. Wann und wie lange (jeweils Datum und Uhrzeit) ist Herr IM Strobl mit
dem Personenschützer im Auto gefahren?

6. Welche Sicherheitsvorkehrungen gab es im Auto?
- Wer hat welche Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen? Wie war jeweils die Beschaffenheit der MNB (Schutzstandard? FFP2?)
- Gab es eine abtrennende Schutzwand (z. B. Folie) im Auto?
- Wer hat im Auto wo gesessen?
- Welche Belüftung hat stattgefunden (Klimaanlage?, Fenster geöffnet?)

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen d…
An Stadt Heilbronn - Städtisches Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung [#204036]
Datum
19. November 2020 21:54
An
Stadt Heilbronn - Städtisches Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, weshalb Herr Innenminister Strobl nicht als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurde, nachdem er mit einem auf Covid-19 getesteten Personenschützer in einem Auto gesessen hat. - Informationen dazu, wie es zur Einschätzung kam, dass Herr Innenminister Strobl eine "freiwillige" Quarantäne antreten konnte und keine angeordnete Quarantäne - Informationen allgemein zu obigen Vorfall, die in Ihrem Haus vorliegen Zum Hintergrund der Anfrage: Folgende 2 Webquellen berichten über den Fall: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.thomas-strobl-baden-wuerttembergs-innenminister-in-corona-quarantaene.991f17f3-c7f3-48c8-b469-324344f899db.html https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-strobl-vorsorglich-in-freiwilliger-quarantaene/ Ich zitiere aus den obigen Quellen: "Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist in Corona-Quarantäne. Der Minister habe alle Termine für das Wochenende abgesagt, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Samstagabend mit. Ein Beamter aus seinem Personenschutzkommando habe zuvor ein positives Testergebnis erhalten. Strobl zeige keine Symptome. „Es geht ihm gut und er ist voll arbeitsfähig“, erklärte der Sprecher. Das Ergebnis von Strobls Corona-Test stand zunächst noch aus." und "Rein vorsorglich geht der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl freiwillig und als reine Vorsichtsmaßnahme in häusliche Quarantäne. Ein Polizist aus seinem Personenschutzkommando hat am Samstag ein positives Testergebnis erhalten. Ein noch am Samstagabend durchgeführter Corona-Test bei dem Minister ist negativ, das zuständige Gesundheitsamt hat von Amts wegen ausdrücklich keine Quarantäne angeordnet. Minister Thomas Strobl bleibt dennoch vorsorglich bis einschließlich Mittwoch freiwillig und selbst verordnet in der häuslichen Quarantäne und ist dort voll arbeitsfähig." Die Webquellen sind seriös und glaubwürdig, da der eine Artikel von der Ministeriumswebseite selbst stammt und der andere Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten stammt. Diese haben den Artikel aus Quellen der Nachrichtenagentur dpa. Auf Nachfrage hat mir die dpa berichtet, dass die Informationen auf Aussagen des Pressesprechers des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof basieren. Bei diesem habe ich rückgefragt per Mail. Laut Rückfrage beim Pressesprecher des Innenministerium Herrn Mair am Tinkhof gilt dabei laut ihm: "Das zuständige Gesundheitsamt ist das Gesundheitsamt des Bodenseekreises. Für Fragen zu den Entscheidungen des Gesundheitsamtes des Bodenseekreises, bitte ich Sie, sich ans Gesundheitsamt des Bodenseekreises zu wenden." Dies verstehe ich nicht. Normalerweise ist das Wohnortprinzip vorgegeben und Herr Innenminister Strobl ist hier dem Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn zugeordnet. Um die komplette Thematik auflösen zu können, bitte ich Sie um Zusendung aller Informationen jeder Art, die genau aufschlüsseln, wer hier wie entscheiden hat und welche Folgen dies hatte und warum? Warum wurde hier nicht das Wohnortprinzip angewandt? Ich werde diese Anfrage auch wortgleich parallel an das Gesundheitsamt des Bodenseekreises sowie das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn stellen. Weiterhin werde ich die Anfrage auch wortgleich an das Sozialministerium als oberste Dienstbehörde der Gesundheitsämter stellen. Meiner Meinung nach ist ein datenschutzrechtliches Interesse zur Aufklärung der Frage nicht gegeben. Ich begründe dies damit, dass öffentlich in der Presse berichtet wurde und das Herr Innenminister Strobl eine öffentliche Person ist. Zudem kann man die Informationen sicherlich auch datenschutzgerecht aufarbeiten, insbesondere bzgl. des Personenschützers. Folgende Fragen sind ebenso relevant und mögen bitte beantwortet werden: 1. Ab wann (Datum und Uhrzeit) gilt der Personenschützer als infektiös? Auf welcher Grundlage? 2. Welcher Quarantänezeitraum wurde für den Personenschützer festgelegt (Datum von, Datum bis)? 3. Wann (Datum und Uhrzeit) erfolgte der Test beim Personenschützer? 4. Wann (Datum und Uhrzeit) hatte der Personenschützer erste Symptome? Welche waren dies? 5. Wann und wie lange (jeweils Datum und Uhrzeit) ist Herr IM Strobl mit dem Personenschützer im Auto gefahren? 6. Welche Sicherheitsvorkehrungen gab es im Auto? - Wer hat welche Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen? Wie war jeweils die Beschaffenheit der MNB (Schutzstandard? FFP2?) - Gab es eine abtrennende Schutzwand (z. B. Folie) im Auto? - Wer hat im Auto wo gesessen? - Welche Belüftung hat stattgefunden (Klimaanlage?, Fenster geöffnet?) Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204036/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach…
An Stadt Heilbronn - Städtisches Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung [#204036]
Datum
22. Dezember 2020 22:31
An
Stadt Heilbronn - Städtisches Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung“ vom 19.11.2020 (#204036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204036/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung“ [#204036] [#204036]
Datum
22. Dezember 2020 22:32
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204036/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Antwortfrist nicht eingehalten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 204036.pdf Anfragenr: 204036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204036/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG - Nachfragen nach der Einstufung von Innenminister Strobl nach Kontakt mit einem Covid-19 Infizierten und Folgen auf eine evtl. Quarantäneanordung“ [#204036] [#204036]
Datum
22. Dezember 2020 22:32
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage sende…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020
Datum
4. Februar 2021 07:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020 [#204036] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreibe…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020 [#204036]
Datum
5. Februar 2021 11:52
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Bzgl. dem Nachsatz im PS möchte ich widersprechen. Gerade die Antwort auf Anfrage #204033 hat nicht ergeben, warum der Innenminister vom evtl. "falschen" Gesundheitsamt eingeschätzt wurde. Es gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip bei Quarantäneentscheidungen, zumindest zum damaligen Zeitpunkt. Evtl. kann das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn also dennoch Stellung nehmen. Und kann aber die ablehnenden Gründe aus dem IM zur Beantwortung meiner IFG-Anfrage nicht geltend machen. Es ist sehr wohl interessant zu erfahren, ob es Akten oder Informationen gibt, welche weiterhelfen, einzuschätzen, wie es wohl dazu kam, dass die Quarantäneentscheidung nicht am Wohnort getroffen wurde. Gerne kann natürlich ein Drittbeteiligungsverfahren der Stadt Heilbronn durchgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass der Innenminister wie auch in der Anfrage beim IM eine Freigabe der Daten erteilt. Vielleicht kann man hier eine Antwort erhalten, die die Datenschutzrechte des Personenschützers nicht betrifft. Ich denke, dies müsse möglich sein. Somit ist das Verfahren für mich nicht beendet. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204036/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020 [#204036] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt.…
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Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020 [#204036]
Datum
5. Februar 2021 11:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
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0221.4-15-110 (#187357)- Zwischennachricht Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsda…
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage. Wir haben in der Zwischenzeit erneut im Kultusministerium bezüglich Ihres Antrags vom 25. Mai 2020 zur Coronaverordnung (FragDenStaat.de #187357) nachgehakt. Uns ist es sehr wichtig, die informationspflichtigen Stellen bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetz mitzunehmen. Denn dies ist genau betrachtet ein deutlicher Wandel der Verwaltungskultur. Dazu kommt, dass derzeit wegen der Coronapandemie mehr Arbeit anfällt und eingespielte Prozesse nicht wie gewohnt funktionieren. Daher kann sich die Vermittlung je nach Fall leider länger hinziehen. Mit freundlichen Grüßen