Anfrage nach dem LTranspG

Welcher theoretische Zeitrahmen wurde für die Baustelle in der Landauer Straße, zwischen der Gabelsbergerstraße und der Gutenbergstraße, veranschlagt und wie lange hat der eigentliche Bau praktisch gedauert? Welche Kosten sind dabei entstanden?
Nach eigener Beobachtung haben die eigentlichen Baumaßnahmen einen einzigen Tag in Anspruch genommen, aber die Baustelle war bereits zwei Wochen vorher unnötigerweise abgesperrt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher theore…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem LTranspG [#33302]
Datum
5. September 2018 18:46
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher theoretische Zeitrahmen wurde für die Baustelle in der Landauer Straße, zwischen der Gabelsbergerstraße und der Gutenbergstraße, veranschlagt und wie lange hat der eigentliche Bau praktisch gedauert? Welche Kosten sind dabei entstanden? Nach eigener Beobachtung haben die eigentlichen Baumaßnahmen einen einzigen Tag in Anspruch genommen, aber die Baustelle war bereits zwei Wochen vorher unnötigerweise abgesperrt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit unserer Tiefbauabteilung wurde mir mitgeteilt, dass die von Ihne…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: Anfrage nach dem LTranspG [#33302]
Datum
6. September 2018 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit unserer Tiefbauabteilung wurde mir mitgeteilt, dass die von Ihnen aufgeführte Maßnahme von der Stadtwerke GmbH durchgeführt wurde. Ihre E-Mail habe ich, wie gewünscht, an diese weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen