Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Ergebnisse Lebensmittelüberwachungskontrolle.
Ist der Betrieb "Bäckerei Schäfer GmbH & Co. KG", in der Bahnhofsstr. 9 im letzten Jahr (01.01.2022 bis 19.07.2023) von der zuständigen Behörde für Lebensmittelüberwachung kontrolliert worden und wie waren die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergebnisse Lebensmittelüberwachung…
An Gesundheitsamt - Landkreis St. Wendel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#284231]
Datum
19. Juli 2023 09:40
An
Gesundheitsamt - Landkreis St. Wendel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse Lebensmittelüberwachungskontrolle. Ist der Betrieb "Bäckerei Schäfer GmbH & Co. KG", in der Bahnhofsstr. 9 im letzten Jahr (01.01.2022 bis 19.07.2023) von der zuständigen Behörde für Lebensmittelüberwachung kontrolliert worden und wie waren die Ergebnisse dieser Überprüfungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284231/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt - Landkreis St. Wendel
Ergebnisse Lebensmittelüberwachungskontrolle Sehr << Antragsteller:in >> leider können wir Ihnen zu i…
Von
Gesundheitsamt - Landkreis St. Wendel
Betreff
Ergebnisse Lebensmittelüberwachungskontrolle
Datum
19. Juli 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> leider können wir Ihnen zu ihrer Anfrage aufgrund des Zuständigkeitsbereiches keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz, da die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Landesamt für Verbraucherschutz Konrad-Zuse-Straße 11 66115 Saarbrücken E-Mail-Kontakt <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Telefon (0681)9978-0 Telefax (0681)9978-4499 Mit freundlichen Grüßen