Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680

Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680. Alle Empfänger von Daten aus AVVen.
Datensatzbeschreibung von Mesta.

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    2. Juli 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680 [#285435]
Datum
4. August 2023 06:03
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680. Alle Empfänger von Daten aus AVVen. Datensatzbeschreibung von Mesta.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285435/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680 [#285435]
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680 [#285435]
Datum
4. August 2023 06:05
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680“ [#285435]
Datum
6. September 2023 09:26
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285435/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage in der Regelfrist gar nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285435.pdf - 2023-08-04_2-fax.pdf Anfragenr: 285435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285435/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Vermittlung gemäß Informationsfreiheits…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680“ [#285435]
Datum
11. September 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Vermittlung gemäß Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) vom 06.09.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ihr Anliegen bearbeite ich unter folgendem Aktenzeichen: 5.8.1.004/039 Ich darf Sie darüber informieren, dass ich mich in der betreffenden Angelegenheit an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gewandt und um entsprechende Stellungnahme bzw. umgehende Bescheidung Ihres Antrags gebeten habe. Sobald mir hierzu ein Antwortschreiben vorliegt, werde ich Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrages nach dem …
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680 [#285435]
Datum
11. September 2023 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG M-V, LUIG, VIG. Für die Fristüberschreitung bitte ich um Nachsicht. Diese ist dem Personalengpass in den mitwirkenden Organisationseinheiten während der zurückliegenden Ferien-/Urlaubszeit geschuldet. Gegenwärtig wird noch geprüft, ob und inwieweit das für das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern erstellte Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten herausgegeben werden kann und Empfänger von Daten i. R. von Auftragsverarbeitungsverträgen benannt werden können, ohne dass Sicherheits- oder Geheimhaltungsinteressen berührt werden, vgl. § 5 Nr. 1 und 4 IFG M-V. Insoweit Sie sich auf Datentrennungskonzepte beziehen, bitte ich um Konkretisierung Ihrer Anfrage. Ein „Konzept“ zur Trennung von Daten wird ausdrücklich weder durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 noch durch die RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 (JI- Richtlinie) erwähnt. Auch ist die schriftliche Niederlegung eines Datentrennungskonzepts dort nicht vorgesehen. Da keine einheitliche Definition zu einer „Datensatzbeschreibung“ existiert und daher auch der Umfang einer Datensatzbeschreibung variieren kann (nur angezeigte Feldinformationen mit personenbezogenen Daten oder auch weitere systemrelevante Feldinformationen, wie z. B. Feldlänge oder Datentyp) wird gebeten mitzuteilen, welchen Umfang die von Ihnen erbetene Datensatzbeschreibung aufweisen soll. Eine einfache Datensatzbeschreibung anhand der übermittelten Informationen aus dem MESTA wäre ohne weiteres möglich. Eine umfängliche „technische“ Datensatzbeschreibung kann nur unter Mitwirkung der administrierenden Stellen, ggfs. auch nur unter Mithilfe des Softwareentwicklers erfolgen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage nach der erbetenen Konkretisierung binnen eines Monats beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich freue mich von Ihnen zu hören. um einige Fragen habe ich mich in der Auslegung …
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680 [#285435]
Datum
11. September 2023 13:54
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich freue mich von Ihnen zu hören. um einige Fragen habe ich mich in der Auslegung bereits gekümmert. Das LKA MV meint, dass ein Anspruch auf die Einsicht in DSFA nach Art. 35 DSGVO nach dem IFG Bund nicht bestünde. Ihrer Argumentation ist nach meiner Rechtsauffassung nicht zu folgen. Aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO - Rechenschaftspflicht- hat das LKA MV nachzuweisen, dass die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt (ECLI:EU:C:2022:124 Rn. 77). Der Generalanwalt Priit Pikamäe führt in seinen Schlussanträgen in ECLI:EU:C:2023:222 unter Rn.48 aus, dass die gerichtliche Kontrolle nach Art. 47 GRCh der Aufsichtsbehörden nur wirksam ist wenn diese auch einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen werden kann. Der EuGH führt im Urteil ECLI:EU:C:2023:2 unter Rn. 35 aus, dass die Beschwerde beim DSB und der gerichtliche Rechtsbehelf nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden können. Unter dem Gesichtspunkt der gleichen Wirksamkeit der Rechtsbehelfe erscheint eine Privilegierung der Aufsichtsbehörden gegenüber dem Rechtssuchenden vor Gericht als ausgeschlossen, da insbesondere die Rechtsprechung in der BRD derzeit der Meinung ist, dass es sich bei Beschwerden an die jeweiligen DSB um eine Petition handelt und eine rechtliche Kontrolle der DSB nicht erfolgen kann. Eine Verweigerung der Übergabe der jeweiligen TOMs und der DSFA würde dem effet utile entgegenstehen, da dann keine rechtstaatliche Kontrolle mehr möglich wäre. Das Urteil des EUGH ECLI:EU:C:2023:501 spricht in Rn. 51-56 dem Kläger die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO zu. Damit werden auch die Normen des Kapitel 4 der DSGVO einer individuellen Prüfung zugeführt. Nach dem oben Gesagtem muss der Verantwortliche, hier das BZSt alle Unterlagen nach Kapitel 4 der DSGVO der betroffenen Person -also mir- zur Verfügung stellen, damit ich die Rechtmäßigkeit prüfen und vom Gericht auch auf die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann. Eine sinnvolle Abgrenzung zw. einem IFG-Antrag und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung mit anschließender Veröffentlichung erscheint regelungswidrig und zweckfrei. Das Trennungskonzept zwischen den Daten nach VO 2016/679 und RL 2016/680 ergibt sich zwangsweise. Denn nicht alle Daten dürfen allen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt werden. Eine fehlende Trennung der Daten dürfte dabei einen Datenschutzverstoß darstellen, dem ich nachgehen würden. Insbesondere unter Blickpunkt, dass § 45 BDSG sich nach Erwgr. 152 als unionsrechtswidrig erweisen dürfte. Landesrechtlich gleichlautende Regelungen wird das gleiche Schicksal ereilen. Das Trennungskonzept der Daten stellt lediglich TOMs nach den beiden Rechtsakten der Union dar. Eine explizite Kodifizierung ist nicht erforderlich. Die Empfänger der Daten ist eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, zu der Sie nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaft ablegen müssen und nach der Rechtsprechung des EuGH auch verpflichtet sind, zu den Empfängern zählen nach Art. 4 DSGVO auch die Auftragsverarbeiter. Sollte kein Trennungskonzept vorliegen dürfte Ihre Pflichten sehr weit gehen um den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu erbringen. Nur mit den bekannten Empfängern bin auch in der Lage die Verpflichtungen aus Art. 33 Abs. 4 GG zu überprüfen. Nicht, dass hier irgendeine lustige GmbH Zugriff auf die Daten hat. Für Mesta reicht mir vorerst die angebotene einfache Beschreibung, um die Aufwände zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre unten stehende Vermittlungsanfrage. Mit Mail v…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680“ [#285435]
Datum
16. November 2023 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre unten stehende Vermittlungsanfrage. Mit Mail vom 29.09.2023 teilte mir das LKA M-V mit, dass Ihre IFG-Anfrage einer tiefgründigeren Prüfung unterzogen werden muss und deshalb eine Fristverlängerung erfolgt. Wie ist der aktuelle Stand zu Ihrer Anfrage? Liegt Ihnen inzwischen eine vollständige Auskunft bzw. ordnungsgemäße Bescheidung seitens des LKA vor? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Leider habe ich noch keine Informationen vom LKA…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680“ [#285435]
Datum
16. November 2023 11:17
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Leider habe ich noch keine Informationen vom LKA erhalten. Ich schätze die Lage so ein, dass das LKA selber erstmal die notwendigen Maßnahmen identifizieren muss. Nach den mir, über andere Wege, bekannten Informationen schätze ich da einen erheblichen Arbeitsaufwand ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285435/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Wenn ich noch mal beim LKA nachfragen u…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680“ [#285435]
Datum
16. November 2023 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Wenn ich noch mal beim LKA nachfragen und vermitteln soll, sagen Sie mir Bescheid. Ansonsten bitte ich ebenfalls um Meldung, sobald die Auskunft bzw. Bescheidung an Sie erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Der von Ihnen durchgeführte Vermittlungsversuch h…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Konzept zur Trennung von Daten nach EU VO 2016/679 und EU RL 2016/680“ [#285435]
Datum
16. November 2023 13:58
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Der von Ihnen durchgeführte Vermittlungsversuch hat leider nicht zum Erfolg geführt. Insofern werde ich wohl bis Ende Dezember meiner Geduld freien Lauf lassen und dann das VG Schwerin bemühen müssen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285435/
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Bescheid mit Teilweiser Ablehnung des Antrages
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid mit Teilweiser Ablehnung des Antrages
Datum
4. März 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid mit Teilweiser Ablehnung des Antrages [#285435] Guten Tag, anbei der Widerspruch vorab per eMail. De…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid mit Teilweiser Ablehnung des Antrages [#285435]
Datum
18. März 2024 15:53
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei der Widerspruch vorab per eMail. Der Widerspruch geht per Post zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid mit Teilweiser Ablehnung des Antrages [#285435] Sehr << Anrede >> in der obigen Sache erh…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid mit Teilweiser Ablehnung des Antrages [#285435]
Datum
18. März 2024 15:59
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der obigen Sache erhalten Sie meinen Widerspruch für die Akten. https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-dem-verzeichnis-der-datenverarbeitungstaetigkeiten-nach-art-30-dsgvo-und-konzept-zur-trennung-von-daten-nach-eu-vo-2016-679-und-eu-rl-2016-680/886894/anhang/2024-03-18-15-45-20-0002-kath.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>