Anfrage nach den derzeitigen Bezügen bzw. Gehältern der Intendanten/Generalmusikdirektoren (Der drei Berliner Opernhäuser)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie hoch sind die derzeitigen Gehälter bzw. Vergütungen der 3 Opernintendanten sowie der 3 Generalmusikdirektoren (Deutsche Oper - Deutsche Staatsoper - Komischer Oper) Immerhin werden diese 3 Kulturhäuser größtenteils vom Staat bzw. Land finanziert.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Betrifft meine Anfrage #262279

Das ist ja ein Witz. Ich stelle hier eine ganz normale Anfrage und die schütten mich mit
zig-Paragraphen voll.
"Recht auf Privatssphäre" etc.
Viele EU-Palamentarier und selbst unsere EX-Bundeskanzlerin veröffentlichen ihr Gehalt.
Das Weiterhaken überlasse ich gerne dem TEAM FragDenStaat

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

[… Zeige kompletten Anfragetext]

Ein bisher enttäuschter Siegfried Gassner

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach den derzeitigen Bezügen bzw. Gehältern der Intendanten/Generalmusikdirektoren (Der drei Berliner Opernhäuser) [#262279]
Datum
1. November 2022 21:26
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind die derzeitigen Gehälter bzw. Vergütungen der 3 Opernintendanten sowie der 3 Generalmusikdirektoren (Deutsche Oper - Deutsche Staatsoper - Komischer Oper) Immerhin werden diese 3 Kulturhäuser größtenteils vom Staat bzw. Land finanziert. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 01. November 2022 baten Sie um Auskunft zur Höhe der Vergü…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Anfrage nach den derzeitigen Bezügen bzw. Gehältern der Intendanten/Generalmusikdirektoren (Der drei Berliner Opernhäuser) [#262279]
Datum
14. November 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 01. November 2022 baten Sie um Auskunft zur Höhe der Vergütungen der Opernintendantinnen/Opernintendanten und Generalmusikdirektoren der Deutschen Oper Berlin, der Staatsoper Unter den Linden und der Komischen Oper Berlin. Ihrem Auskunftsersuchen können wir nicht nachkommen. Begründung: Nach § 6 Abs. 1 IFG Berlin besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit durch die Akteneinsicht oder Aktenauskunft personenbezogene Daten veröffentlicht werden und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass überwiegend Privatinteressen verfolgt werden oder der Offenbarung schutzwürdige Belange der betroffenen Personen entgegenstehen und das Informationsinteresse das Interesse der betroffenen Personen an der Geheimhaltung nicht überwiegt. Bei der Höhe der Vergütungen handelt es sich um personenbezogene Daten, die als Personalaktendaten besonderem Schutz unterliegen. Nach den einschlägigen Vorschriften und aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dürfen entsprechende Auskünfte an Dritte nur mit Einwilligung der/des Betroffenen erteilt werden, es sei denn, dass die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen des Dritten die Auskunftserteilung zwingend erfordert. Für das Vorliegen einer solchen Ausnahme bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte. Nach § 6 Abs. 2 IFG Berlin stehen der Offenbarung personenbezogener Daten schutzwürdige Belange der betroffenen Personen zudem in der Regel nicht entgegen, wenn die betroffenen Personen zustimmen. Die Intendantinnen/Intendanten und Generalmusikdirektoren der Deutschen Oper Berlin, der Staatsoper Unter den Linden und der Komischen Oper Berlin haben der Veröffentlichung ihrer Vergütungen jedoch ausdrücklich widersprochen. Da Sie keinen Grund für Ihr Auskunftsersuchen benennen, kann von unserer Seite keine Interessenabwägung nach § 6 Abs. 1 IFG Berlin vorgenommen werden. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Brunnenstr. 188 -190, 10119 Berlin, schriftlich, zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einlegung ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung (z.B. als De-Mail) erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen