Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich
Sehr geehrter Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die internen Dienstanweisungen des Ordnungsamtes in Recklinghausen, in dem die Mitarbeitenden zur
- Tolerierung widerrechtlich parkenden Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen angewiesen werden.
- Tolerierung von Verstößen im 5 Meter Bereich an Straßeneinmündungen auch mit behindertengerecht abgesenkten Bordsteinen angewiesen werden, Falschparker nicht umzusetzen (umgangssprachlich Abschleppen).
Ergebnis der Anfrage
Die offizielle Antwort, das Opportunitätsprinzip nach pflichtgemäßem Ermessen anzuwenden, steht im Widerspruch zur angewandten Praxis und zur Aussage vor dem Verkehrsausschuss ( Protestzug trifft den Nerv der Anwohner, Recklinghäuser Zeitung am 28.8.21 ): "Grundsätzlich ist das Parken auf den Gehwegen verboten, aber in Recklinghausen wird es gemeinhin geduldet, wenn noch ein Streifen von 1,20 Meter Breite auf dem Bürgersteig frei bleibt...Dieses Vorgehen führt immer mal wieder zu Konflikten.“
Überwiegend werden diese schweren Verkehrsverstöße nach der Bußgeldreform selbst bei einer Breite von weniger als 80 cm nicht geahndet.
Beim Parken im 5-Meter Bereich - wegen der Gefahren besonders für Kinder ist das Ermessen zu NULL reduziert - werden die Ordnungsrechtlichen Aufgaben i.d.R. selten wahrgenommen. Mitarbeiter wurden nach eigenen Aussagen dazu angehalten, weil "die Autofahrer alle gleich klagen" würden.
Beispiele systematischer Vernachlässigung innerhalb der Stadt Recklinghausen z.B.: Sonnenschein (Ausgang des Spielplatzes zwischen widerrechtlich parkenden PKW), Richard-Wagner-Str. (beidseitig komplett auf 150 m Länge sind Gehwege beparkt), Weichselstr., Oderstr. und Warthestr. (beidseitig Gehwege beparkt, Rollstühle, Rollatoren müssen i.d.R. die Fahrbahn nutzen), Möhnestr. (zugeparkte Gehwege mit niedrigem Bord für Barrierefreiheit werden als Parkstreifen genutzt) u.v.w.
Die fehlerhafte oder missbräuchliche Anwendung des Opportunitätsprinzips ist strafrechtlich erst dann anklagbar, wenn ein Schaden eingetreten ist, i.d.R. dann als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.
Nachtrag:
Stand 24.3.23 Meldung des Bayrischen Rundfunks / DUH
https://www.br.de/nachrichten/deutschla…
"Deutsche Umwelthilfe ruft zur Anzeige von Falschparkern auf
... Bayern steht aber mit seinen schlechten Noten nicht alleine da: Göttingen und Magdeburg kommen ebenfalls nicht gut weg in der Umfrage. Sie hatten angegeben, 80 cm breite Gehwege als ausreichend anzusehen und Gehwegparker dann nicht abzuschleppen.
... Solange der Gehweg noch nutzbar ist, sieht auch etwa Recklinghausen Bußgelder nicht für notwendig an."
Das Problem nimmt in Recklinghausen weiter zu. Nicht gegen das illegal geduldete vorzugehen wird u.a. von der Verwaltungsspitze damit begründet, dass auch die Zahl der KFZ-Zulassungen zunähme.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. August 2021
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2. Oktober 2021
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