Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich

Sehr geehrter Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die internen Dienstanweisungen des Ordnungsamtes in Recklinghausen, in dem die Mitarbeitenden zur
- Tolerierung widerrechtlich parkenden Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen angewiesen werden.
- Tolerierung von Verstößen im 5 Meter Bereich an Straßeneinmündungen auch mit behindertengerecht abgesenkten Bordsteinen angewiesen werden, Falschparker nicht umzusetzen (umgangssprachlich Abschleppen).

Ergebnis der Anfrage

Die offizielle Antwort, das Opportunitätsprinzip nach pflichtgemäßem Ermessen anzuwenden, steht im Widerspruch zur angewandten Praxis und zur Aussage vor dem Verkehrsausschuss ( Protestzug trifft den Nerv der Anwohner, Recklinghäuser Zeitung am 28.8.21 ): "Grundsätzlich ist das Parken auf den Gehwegen verboten, aber in Recklinghausen wird es gemeinhin geduldet, wenn noch ein Streifen von 1,20 Meter Breite auf dem Bürgersteig frei bleibt...Dieses Vorgehen führt immer mal wieder zu Konflikten.“
Überwiegend werden diese schweren Verkehrsverstöße nach der Bußgeldreform selbst bei einer Breite von weniger als 80 cm nicht geahndet.

Beim Parken im 5-Meter Bereich - wegen der Gefahren besonders für Kinder ist das Ermessen zu NULL reduziert - werden die Ordnungsrechtlichen Aufgaben i.d.R. selten wahrgenommen. Mitarbeiter wurden nach eigenen Aussagen dazu angehalten, weil "die Autofahrer alle gleich klagen" würden.

Beispiele systematischer Vernachlässigung innerhalb der Stadt Recklinghausen z.B.: Sonnenschein (Ausgang des Spielplatzes zwischen widerrechtlich parkenden PKW), Richard-Wagner-Str. (beidseitig komplett auf 150 m Länge sind Gehwege beparkt), Weichselstr., Oderstr. und Warthestr. (beidseitig Gehwege beparkt, Rollstühle, Rollatoren müssen i.d.R. die Fahrbahn nutzen), Möhnestr. (zugeparkte Gehwege mit niedrigem Bord für Barrierefreiheit werden als Parkstreifen genutzt) u.v.w.

Die fehlerhafte oder missbräuchliche Anwendung des Opportunitätsprinzips ist strafrechtlich erst dann anklagbar, wenn ein Schaden eingetreten ist, i.d.R. dann als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.

Nachtrag:
Stand 24.3.23 Meldung des Bayrischen Rundfunks / DUH
https://www.br.de/nachrichten/deutschla…
"Deutsche Umwelthilfe ruft zur Anzeige von Falschparkern auf
... Bayern steht aber mit seinen schlechten Noten nicht alleine da: Göttingen und Magdeburg kommen ebenfalls nicht gut weg in der Umfrage. Sie hatten angegeben, 80 cm breite Gehwege als ausreichend anzusehen und Gehwegparker dann nicht abzuschleppen.
... Solange der Gehweg noch nutzbar ist, sieht auch etwa Recklinghausen Bußgelder nicht für notwendig an."

Das Problem nimmt in Recklinghausen weiter zu. Nicht gegen das illegal geduldete vorzugehen wird u.a. von der Verwaltungsspitze damit begründet, dass auch die Zahl der KFZ-Zulassungen zunähme.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich [#227614]
Datum
31. August 2021 05:06
An
Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die internen Dienstanweisungen des Ordnungsamtes in Recklinghausen, in dem die Mitarbeitenden zur - Tolerierung widerrechtlich parkenden Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen angewiesen werden. - Tolerierung von Verstößen im 5 Meter Bereich an Straßeneinmündungen auch mit behindertengerecht abgesenkten Bordsteinen angewiesen werden, Falschparker nicht umzusetzen (umgangssprachlich Abschleppen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227614/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zu…
An Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich [#227614]
Datum
18. Oktober 2021 10:41
An
Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich“ vom 31.08.2021 (#227614) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227614/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich“ [#227614]
Datum
1. November 2021 22:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227614/ Die Behörde antwortete auf meine Anfrage vom 31.8.21 und meiner Erinnerung vom 18.10.21 bis jetzt nicht. Die Dringlichkeit ist gegeben, weil ich als Mitglied der Ortsgruppe Recklinghausen des FUSS e.V. mein demokratisches Recht auf Mitwirkung am Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW damit nicht wahrnehmen kann. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227614.pdf Anfragenr: 227614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227614/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.11.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich“ [#227614]
Datum
2. November 2021 12:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.11.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-8922/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Anfrage zu den internen Dienstanweisungen zur To…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-8922/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Anfrage zu den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich
Datum
11. November 2021 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.2-8922/21 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 31.08.2021 auf Informationszugang, hier: Anfrage zu den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen
Sehr Antragsteller/in aufgrund eines internen Abstimmungsproblems ist versehentlich verabsäumt worden, Ihre o.g. …
Von
Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen
Betreff
Anfrage nach den internen Dienstanweisungen zur Tolerierung von abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen und an Straßeneinmündungen im 5 Meter Bereich [#227614]
Datum
11. November 2021 11:23
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund eines internen Abstimmungsproblems ist versehentlich verabsäumt worden, Ihre o.g. Anfrage fristgerecht zu beantworten. Dies bitte ich zu entschuldigen. Hier liegen entsprechende Dienstanweisungen nicht vor. Ein wesentlicher Gedanke des Ordnungsrechts ist das Opportunitätsprinzip, wie es insbesondere in den § 14 und § 16 des Ordnungsbehördengesetzes Ausdruck gefunden hat. Danach KÖNNEN Ordnungsbehörden notwendige Maßnahmen ergreifen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dies tun sie nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei der Tolerierung von parkenden Fahrzeugen in engen Grenzen, handelt es sich um Einzelfallentscheidungen im Rahmen einer seit langen Jahren geübten gleichförmigen Verwaltungspraxis. Mit freundlichen Grüßen