Anfrage nach den Verträgen zur Datenverarbeitung und den Verpflichtungen auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO

Anfrage nach den Verträgen zur Datenverarbeitung und den Verpflichtungen auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO
- ZIT (unmittelbare Landesverwaltung)
- LGB (Landesbetrieb, §9Abs.2LOG Bbg)
- ILB (Anstalt des öffentlichen Rechts)
-SAPSE&Co_KG_ `_
- T-Systems
- Bearingpoint
- GISAGmbH
- DVZ-MVGmbH
- Fa.HAPEKO
- Primion TechnologyGmbH
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH.

Nach mir vorliegender Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg in einem Verweisungsbeschluss -OVG 12 L 5/23 - VG 1 K 459/22 Berlin - an Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind sämtliche erhobenen Daten der Finanzverwaltung Steuerdaten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach den Verträgen zur Datenverarbeitung und den Verpflichtungen auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO [#286469]
Datum
19. August 2023 18:22
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage nach den Verträgen zur Datenverarbeitung und den Verpflichtungen auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO - ZIT (unmittelbare Landesverwaltung) - LGB (Landesbetrieb, §9Abs.2LOG Bbg) - ILB (Anstalt des öffentlichen Rechts) -SAPSE&Co_KG_ `_ - T-Systems - Bearingpoint - GISAGmbH - DVZ-MVGmbH - Fa.HAPEKO - Primion TechnologyGmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH. Nach mir vorliegender Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg in einem Verweisungsbeschluss -OVG 12 L 5/23 - VG 1 K 459/22 Berlin - an Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind sämtliche erhobenen Daten der Finanzverwaltung Steuerdaten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286469/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr unten genannter Antrag im zuständig…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Anfrage nach den Verträgen zur Datenverarbeitung und den Verpflichtungen auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO [#286469]
Datum
24. August 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr unten genannter Antrag im zuständigen Justiziariat des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg eingegangen ist und derzeit geprüft wird. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie zu Ihrem o.g. Akteneinsichtsantrag eine Zwischennachri…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Anfrage nach den Verträgen zur Datenverarbeitung und den Verpflichtungen auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO [#286469]
Datum
25. September 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie zu Ihrem o.g. Akteneinsichtsantrag eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Abweisender Bescheid
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Abweisender Bescheid
Datum
20. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abweisender Bescheid [#286469] Sehr << Anrede >> ich halte Ihre Auskunft für unvollständig. Denn A…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abweisender Bescheid [#286469]
Datum
9. Januar 2024 10:10
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich halte Ihre Auskunft für unvollständig. Denn Art. 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO sagt aus, dass alle weiteren AV bei Ihnen vorhanden sein müssen. Das Thema Finanzkasse dürfte schwer werden. Denn der Finanzkasse werden die Verfahren vom Finanzgericht zu Abrechnung übergeben. Das Finanzgericht ist nach § 11 StGB eine Behörde. Damit auch eine Finanzbehörde. Damit sind die Daten die SAP und Bearingpoint gehen Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, denn aus den Daten wird erkennbar, dass ein Finanzrechtsstreit geführt wurde. Bei Ausschluss der Öffentlichkeit in der Verhandlung führt dies zu einem Verstoß gegen das Steuergeheimnis. Zugleich werden über die Streitwerte die höhen der Steuer bekannt, was genutzt werden kann um die Steuerpflichtigen geziehlt für Kampangen anzusprechen. Ich sehe einer zeitnahen Antwort entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286469/

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Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
AW: Abweisender Bescheid [#286469] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sofe…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: Abweisender Bescheid [#286469]
Datum
11. Januar 2024 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sofern Sie mit der Bescheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam einzureichen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vom 20.12.2023). Aus diesem Grund betrachte ich Ihre E-Mail hiermit als erledigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass seitens des Ministeriums der Finanzen und für Europa in dieser Akteneinsichtsangelegenheit außerhalb eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens keine inhaltliche Reaktion erfolgen wird. Gegenfalls zukünftig eingehende E-Mails, in denen Sie inhaltliche Einwendungen vorbringen, werden daher unbeantwortet bleiben. Mit freundlichen Grüßen