Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung

Die Datenschutzfolgenabschätzung bei Verarbeitung von (Steuer)Daten der Bürger

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Da…
An Finanzamt Prenzlauer Berg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung [#281204]
Datum
15. Juni 2023 11:50
An
Finanzamt Prenzlauer Berg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgenabschätzung bei Verarbeitung von (Steuer)Daten der Bürger
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281204/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung“ [#281204]
Datum
27. Juli 2023 20:51
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/281204/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage bis heute nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 281204.pdf Anfragenr: 281204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281204/
Finanzamt Prenzlauer Berg
Verweigerung der Auskunft
Von
Finanzamt Prenzlauer Berg
Via
Briefpost
Betreff
Verweigerung der Auskunft
Datum
31. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung“ [#281204]
Datum
2. August 2023 10:05
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/281204/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die vollständige Auskunftsverweigerung unplausibel erscheint. Denn die vorgebrachten Einwände greifen nicht durch. Die Generierung von Wissen bei Dritten, dass zu Angriffen genutzt werden kann aus der gesetzlich festgelegten Anforderung nach dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten kann und darf nach Art. 30 DSGVO keine Sicherheitsinformationen enthalten. Die Antragsgegnerin meint, dass ein Anspruch auf die Einsicht in das Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO nach § 11 IFG Berlin nicht bestünde. Die genannte Fundstelle der Antragsgegnerin sagt nichts über die gerichtliche Kontrolle des Verzeichnisses. Aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO - Rechenschaftspflicht- hat der Beklagte nachzuweisen, dass die Verarbeitung Rechtmäßig erfolgt (ECLI:EU:C:2022:124 Rn. 77). Der Generalanwalt Priit Pikamäe führt in seinen Schlussanträgen in ECLI:EU:C:2023:222 unter Rn.48 aus, dass die gerichtliche Kontrolle nach Art. 47 GRCh der Aufsichtsbehörden nur Wirksam ist wenn diese auch einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen werden kann. Der EuGH führt im Urteil ECLI:EU:C:2023:2 unter Rn. 35 aus, dass die Beschwerde und der gerichtliche Rechtsbehelf nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden können. Unter dem Gesichtspunkt der gleichen Wirksamkeit der Rechtsbehelfe erscheint eine Privilegierung der Aufsichtsbehörden gegenüber dem Rechtssuchenden vor Gericht als ausgeschlossen. Alles andere würde dem effet utile entgegenstehen. Das Urteil des EUGH ECLI:EU:C:2023:501 spricht in Rn. 51-56 dem Kläger die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO zu. Damit werden auch die Normen des Kapitel 4 der DSGVO einer individuellen Prüfung zugeführt. Nach dem oben Gesagtem muss der Verantwortliche, hier das FA Prenzlauer Berg alle Unterlagen nach Kapitel 4 der DSGVO der betroffenen Person -also mir- zur Verfügung stellen, damit ich die Rechtmäßigkeit prüfen und vom Gericht auch auf die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann. Eine sinnvolle Abgrenzung zw. einem IFG Antrag und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung mit anschließender Veröffentlichung erscheint regelungswidrig. Ein Widerspruch geht dem FA Prenzlauer Berg heute noch zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 281204.pdf - 2023-07-31_1-img20230802-09511862.pdf Anfragenr: 281204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281204/
Finanzamt Prenzlauer Berg
Widerspruch
Von
Finanzamt Prenzlauer Berg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
2. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mails vom 27. Juli 2023 und 2. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mails lieg…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 27. Juli 2023 und 2. August 2023
Datum
8. August 2023 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mails liegen mir vor und sind hier zum Geschäftszeichen 525.1025 veraktet. Hierzu habe ich einige Rückfragen, auch weil die beiden E-Mails unterschiedliche Verfahrensgegenstände betreffen: DSFA einerseits, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten andererseits. Ich bitte deshalb um Ihren Anruf. Oder Sie teilen mir eine Telefonnummer mit, unter der ich Sie erreichen kann. Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Prenzlauer Berg
Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht
Von
Finanzamt Prenzlauer Berg
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht
Datum
18. August 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht [#281204] Sehr << Anrede >> der BfDI äußert sich zu wesen…
An Finanzamt Prenzlauer Berg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht [#281204]
Datum
23. November 2023 12:45
An
Finanzamt Prenzlauer Berg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der BfDI äußert sich zu wesentlichen Fragen unseres kleinen Streits unter https://fragdenstaat.de/anfrage/gruende-fuer-die-nutzung-des-ss-62-bdsg/#nachricht-810716 Ich denke Sie sollten in Hinblick auf eine mögliche Klage Ihre Rechtsauffassung zeitnah überdenken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281204/

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Finanzamt Prenzlauer Berg
Widerspruchsbescheid Das FA Prenzlauer Berg hält mich für einen Querulanten.
Von
Finanzamt Prenzlauer Berg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
23. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Das FA Prenzlauer Berg hält mich für einen Querulanten.