Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung 2024

Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Verarbeitung der Daten der (Steuer) Bürger für alle Anwendungen und Fachverfahren

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    24. August 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzfolgenabschätzung für…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung 2024 [#300125]
Datum
14. Februar 2024 18:12
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Verarbeitung der Daten der (Steuer) Bürger für alle Anwendungen und Fachverfahren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentralamt für Steuern
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail von Mittwoch, den 14. Febr…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff
AW: [EXTERN] Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung 2024 [#300125]
Datum
28. Februar 2024 14:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail von Mittwoch, den 14. Februar 2024, 18:13 Uhr. Mit freundlichem Gruß
Bundeszentralamt für Steuern
Abweisung
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung
Datum
11. März 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der Datenschutzfolgenabschätzung 2024“ [#300125]
Datum
15. März 2024 14:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/300125/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BZSt entgegen der Meinung des BfDI die gesamte Herausgabe verweigert, obwohl Schwärzungen möglich wären. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 300125.pdf - 2024-03-11_1-2024-03-15-13-33-29-0001-kath.pdf Anfragenr: 300125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300125/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BZSt zu „Anfrage nach der Datenschutzfolgeabschätzung 2024“ [#300125] # IFG-729/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BZSt zu „Anfrage nach der Datenschutzfolgeabschätzung 2024“ [#300125] # IFG-729/002 II#0390
Datum
21. März 2024 20:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/002 II#0390 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BZSt zu „Anfrage nach der Datenschutzfolgeabschätzung 2024“ [#300125] # IFG-…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BZSt zu „Anfrage nach der Datenschutzfolgeabschätzung 2024“ [#300125] # IFG-729/002 II#0390 [#300125]
Datum
22. März 2024 06:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihren Schriftsatz. aus der Kenntnis von anderen Verfahren bei Fragdenstaat.de vertritt der BfDI die Auffassung, dass eine vollständige Verweigerung der Auskunft als nicht zu rechtfertigen erscheint und zumindest die Datenschutzfolgen nach der Mitigation der Risiken im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 DSGVO offenzulegen sind. Bei der Schwärzung der TOMs bin ich bei Ihnen. Ebenso dürfte die Riskiobewertung zur Betrachtung der Datenschutzfolgen keiner Geheimhaltung unterliegen. Ich würde daher meine Bitte um Vermittlung aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300125/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BZSt zu „Anfrage nach der Datenschutzfolgeabschätzung 2024“ [#300125] # IFG-729/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BZSt zu „Anfrage nach der Datenschutzfolgeabschätzung 2024“ [#300125] # IFG-729/002 II#0390
Datum
10. April 2024 15:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/002 II#0390 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen