Anfrage nach Einbürgerungen seit dem Jahr 2000

Einzahl der Einbürgerungen folgender britischer Staatsbürger ohne Unionsbürgerschaft:
-British Citizens von Jersey, Guernsey und Isle of Man
-British Overseas Territories Citizens
-British Overseas Citizens
-British Nationals Overseas

Bitte schicken Sie mir die Anzahl jener Einbürgerungen beginnend mit dem Jahr 2000 zu.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einzahl der Einb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Einbürgerungen seit dem Jahr 2000 [#31621]
Datum
5. Juli 2018 16:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einzahl der Einbürgerungen folgender britischer Staatsbürger ohne Unionsbürgerschaft: -British Citizens von Jersey, Guernsey und Isle of Man -British Overseas Territories Citizens -British Overseas Citizens -British Nationals Overseas Bitte schicken Sie mir die Anzahl jener Einbürgerungen beginnend mit dem Jahr 2000 zu. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1662 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 36 StAG werden – als Bundesstatistik - jährliche Erhebungen …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Anfrage nach Einbürgerungen seit dem Jahr 2000 [#31621]
Datum
9. Juli 2018 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1662 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 36 StAG werden – als Bundesstatistik - jährliche Erhebungen über die Einbürgerungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr (also zuletzt für 2017) durchgeführt. Zuständig ist das Statistische Bundesamt. Entsprechende Veröffentlichungen finden Sie unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Einbuergerungen.html Mit freundlichen Grüßen