Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrter Herr Rose,
leider können wir Ihrem Antrag vom 05. Juni 2020 auf Informationszugang
nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht entsprechen.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das Informationsfreiheitsgesetz für
sonstige Bundesorgane und -einrichtungen wie die Deutsche Bundesbank nur,
soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Bei der
Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummern handelt es sich jedoch um eine
Aufgabe, die die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihres Sorgeauftrags für die
bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs gemäß § 3 Satz 2 BBankG in
Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft wahrnimmt. Da der unbare
Zahlungsverkehr über die Deutsche Bundesbank jedoch auf zivilrechtlicher
Grundlage abgewickelt wird, ist er nicht vom Informationsfreiheitsgesetz
erfasst. Vielmehr gilt insoweit das Bankgeheimnis, das seinen Niederschlag
in § 32 BBankG gefunden hat.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Grundlage einer
SEPA-Lastschrift das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschriftmandat ist, das
neben dem Namen des Zahlungsempfängers (Gläubigers) als verpflichtendes
Merkmal u. a. dessen Gläubiger-Identifikationsnummer enthält. Bei fehlenden
weiteren Angaben im Kontoauszug können Sie über den Abgleich der dort
angegebenen Gläubiger-Identifikationsnummer mit den von Ihnen erteilten
SEPA-Lastschriftmandaten auch ohne Rückgriff auf ein öffentliches
Verzeichnis den hinter der Gläubiger-Identifikationsnummer stehenden
Zahlungsempfänger ermitteln. Wegen der fehlenden Daten im Kontoauszug (Feld
Zahlungsempfänger) empfehlen wir Ihnen außerdem, sich an Ihr kontoführendes
Kreditinstitut zu wenden.
Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an
den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. eine entsprechende
Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat,
d. h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13
Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Hierzu wenden Sie
sich an Ihr kontoführendes Kreditinstitut.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431
Frankfurt erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift zu erheben.
Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür
stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer
Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz erhoben werden.
Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Der Widerspruch kann darüber hinaus auch durch De-Mail in der Sendevariante
mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Die De-Mail Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>
Wir bedauern, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen