Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen

- Anzahl der Personen die 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 Antrag auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Informationen gestellt haben.

- Anzahl derer Antragssteller bei denen das Bundesamt für Verfassungsschutz Personeninformationen gespeichert hatte.

- Anzahl derer bei denen keinen Informationen gespeichert waren.

Wenn Einzelne der gefragten Informationen nicht vorhanden sind, beantrage die Beantwortung der restlichen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Dezember 2013
  • Frist
    15. Januar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der Per…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen [#5170]
Datum
14. Dezember 2013 02:32
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Personen die 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 Antrag auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Informationen gestellt haben. - Anzahl derer Antragssteller bei denen das Bundesamt für Verfassungsschutz Personeninformationen gespeichert hatte. - Anzahl derer bei denen keinen Informationen gespeichert waren. Wenn Einzelne der gefragten Informationen nicht vorhanden sind, beantrage die Beantwortung der restlichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 95FE / Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 95FE / Anfrage
Datum
16. Dezember 2013 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: BfV 95FE / Anfrage [#5170] Sehr geehrter Herr Mahler, könnten Sie meine Anfrage in diesem Fall als Bürgeranf…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BfV 95FE / Anfrage [#5170]
Datum
16. Dezember 2013 15:11
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrter Herr Mahler, könnten Sie meine Anfrage in diesem Fall als Bürgeranfrage betrachten und wenigstens in teilweise beantworten? Mit freundlichen Grüßen