Anfrage nach IFG bzgl. Gutachten zu Mercedes Benz Software Update

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Die Untersuchungs und Testberichte sowie eventuelle Gutachten, bezüglich der ABE für ein Software Update der Daimler AG.

Die von von Ihnen vor kurzen genehmigte Betriebserlaubnis zur "Änderung der Motorsteuerung" betrift die Diesel Modelle von Mercedes Benz, unter anderem den Mercedes C220 CDI, Euro 5 und weitere Modelle.

Insbesondere bitte ich sie um die Rohdaten der Emissionsmessungen welche Grundlage ihrer Entscheidungsfindung waren so wie Auskunft zu verwendeter Software und Modellen, in maschienenlesbarer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
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Christian Dinter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Untersu…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Christian Dinter
Betreff
Anfrage nach IFG bzgl. Gutachten zu Mercedes Benz Software Update [#175581]
Datum
24. Januar 2020 18:51
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Untersuchungs und Testberichte sowie eventuelle Gutachten, bezüglich der ABE für ein Software Update der Daimler AG. Die von von Ihnen vor kurzen genehmigte Betriebserlaubnis zur "Änderung der Motorsteuerung" betrift die Diesel Modelle von Mercedes Benz, unter anderem den Mercedes C220 CDI, Euro 5 und weitere Modelle. Insbesondere bitte ich sie um die Rohdaten der Emissionsmessungen welche Grundlage ihrer Entscheidungsfindung waren so wie Auskunft zu verwendeter Software und Modellen, in maschienenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Dinter Anfragenr: 175581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175581 Postanschrift Christian Dinter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Dinter
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#579-Christian Dinter - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrter Herr Dinter, das be…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#579-Christian Dinter - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
30. Januar 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dinter, das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#579-Christian Dinter - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrter Herr Dinter, das bei…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#579-Christian Dinter - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
20. Februar 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dinter, das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen