Anfrage nach IFG NRW

den Abschlussbericht der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenentlohnung vom 20. Juni 2023.
Für die Sitzung des Strafvollzugsausschusses der Länder am 19.12.2023 wurde der Bericht vorbereitet und dann auch vorgelegt.

Zudem beantrage ich Zugang zu den Protokollen der Arbeitsgruppe, die in vier Sitzungen getagt haben soll.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Thomas Meyer-Falk
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: de…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyer-Falk
Betreff
Anfrage nach IFG NRW [#303741]
Datum
21. März 2024 07:01
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Abschlussbericht der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenentlohnung vom 20. Juni 2023. Für die Sitzung des Strafvollzugsausschusses der Länder am 19.12.2023 wurde der Bericht vorbereitet und dann auch vorgelegt. Zudem beantrage ich Zugang zu den Protokollen der Arbeitsgruppe, die in vier Sitzungen getagt haben soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk Anfragenr: 303741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303741/ Postanschrift Thomas Meyer-Falk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 1451E-Z.21/24 Mit freundli…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024
Datum
27. März 2024 11:17
Status
Warte auf Antwort
153,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
rsherrmeyer-falk.pdf
72,9 KB
1451E-Z.21/24 Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meyer-Falk
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741] Guten Tag, di…
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Thomas Meyer-Falk
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
28. März 2024 07:03
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage halte ich nur dann aufrecht, wenn Sie mir im Vorfeld mitteilen ob Gebühren anfallen. Nach dem IFG NRW können zudem von Erhebungen in Härtefällen abgesehen werden, dies bitte ich so zu handhaben: ichhabe in den vergangenen Jahren diverse Anträge nach dem IFG an Ihr Haus gestellt (ich saß seinerzeit in Haft). Zwar bin ich nun in Freiheit, jedoch lediglich Bürgergeldempfänger (wenn gewünscht sende ich Ihnen eine Kopie des Bescheids als Beleg), denn nach 27 Jahren Haft im 1. Arbeitsmarkt integriert zu werden ist eher schwierig. Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk Anfragenr: 303741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303741/ Postanschrift Thomas Meyer-Falk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#3037…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
28. März 2024 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, ich bin bis zum 03.04.2024 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meyer-Falk
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Thomas Meyer-Falk
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AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
28. März 2024 07:07
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, hinsichtlich der Bearbeitung meiner Anfrage nach dem IFG bitte ich von Gebühren abzusehen, da ich Bürgergeldempfänger bin, mich als als Härtefall zu behandeln. In der Vergangenheit hat Ihr Haus bzgl. meiner Anfragen stets so entschieden, auch wenn ich seinerzeit nich in Haft war. Seit 29.8.23 bin ich zwar in Freiheit, aber, wie gesagt, nur Bürgergeldempfänger (Bescheid Sende ich gerne zu). Nach 27 Jahren in Haft auf dem 1. Arbeitsmarkt anzukommen ist schwierig. Sollten doch Gebühren anfallen, beantrage ich mich zuvor zu informieren, damit ich denn IFG Antrag ggf. zurücknehmen kann. Mir freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk Anfragenr: 303741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303741/ Postanschrift Thomas Meyer-Falk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thomas Meyer-Falk
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Thomas Meyer-Falk
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
28. März 2024 07:22
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hinsichtlich der Bearbeitung meiner Anfrage nach dem IFG bitte ich von Gebühren abzusehen, da ich Bürgergeldempfänger bin, mich als als Härtefall zu behandeln. In der Vergangenheit hat Ihr Haus bzgl. meiner Anfragen stets so entschieden, auch wenn ich seinerzeit nich in Haft war. Seit 29.8.23 bin ich zwar in Freiheit, aber, wie gesagt, nur Bürgergeldempfänger (Bescheid Sende ich gerne zu). Nach 27 Jahren in Haft auf dem 1. Arbeitsmarkt anzukommen ist schwierig. Sollten doch Gebühren anfallen, beantrage ich mich zuvor zu informieren, damit ich denn IFG Antrag ggf. zurücknehmen kann. Mir freundlichen Grüßen [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 303741 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741] 1451 E - Z. 21…
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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
3. April 2024 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 21/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.03.2024 und Zuschriften vom 28.03.2024 Mein Schreiben vom 26.03.2024 (1451 E - Z. 21/24) Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anders als von den meisten Antragstellern angenommen, handelt es sich bei dem Verfahren nach dem IFG NRW um ein grundsätzlich gebührenpflichtiges Verfahren (§ 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW: "Für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, werden Gebühren erhoben."). Nach § 11 Absatz 2 Satz 2 IFG NRW i.V.m. § 11 Absatz 1 des Gebührengesetzes entsteht die Gebührenschuld, soweit ein Antrag notwendig ist, dem Grunde nach bereits mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, der Höhe nach mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, befindet sich die Prüfung Ihrer Anfrage derzeit in der hiesigen Fachabteilung. Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, kann erst nach Durchführung der Prüfung beantwortet werden, da sich die Höhe der Gebühren nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand bemisst. Sollte die Gewährung des Informationszugangs eine Gebührenpflicht auslösen, werde ich Sie in diesem Falle vor der Bescheidung entsprechend informieren und Ihnen so die Möglichkeit einräumen, Ihren Antrags zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Thomas Meyer-Falk
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741] Guten Tag, me…
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Von
Thomas Meyer-Falk
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
23. April 2024 05:11
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG NRW“ vom 21.03.2024 (#303741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk
Thomas Meyer-Falk
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741] Guten Tag, me…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyer-Falk
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 21.03.2024 [#303741]
Datum
23. April 2024 05:11
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG NRW“ vom 21.03.2024 (#303741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk

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Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451E-Z.21/24 Vorab per E-M…
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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
23. April 2024 15:21
Status
1451E-Z.21/24 Vorab per E-Mail: Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ministerium der Justiz des [geschwärzt] Nordrhein-Westfalen - Abteilung Z - Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] 8792-263, Fax: [geschwärzt] 8792-485 E-Mail: dilan.caykara@jm.nrw.de<mailto:dilan.caykara@jm.nrw.de> Internet: www.justiz.nrw<http://www.justiz.nrw/> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ministerium der Justiz<https://www.justiz.nrw/Service/datenschutz/verwaltungssachen/infoblatt_jm.pdf>