Anfrage nach IFG/UIG/VIG zu Zivil- und Militärbunkern in und um Berlin

Eine Liste der Standorte und Zustände von Zivil- und Militärbunkern in und im Umkreis von Berlin, die für den Schutz der Bevölkerung relevant sind.

Bitte informieren Sie mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Informationen. Ich bitte um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form.

Ergebnis der Anfrage

- Standorte und Zustände von Militärbunkern: Die Behörde kann keine Informationen zu Standorten und
Zuständen von Militärbunkern in und um Berlin bereitstellen.

- Zivilschutzbunker in Deutschland: In Deutschland gibt es aktuell 579 öffentliche Schutzräume (öSR) mit insgesamt 477.593 Schutzplätzen, die für Zivilschutzzwecke gewidmet sind, aber derzeit nicht einsatzbereit sind. Diese Entscheidung erfolgte 2007 als Teil der Friedensdividende, wobei das Schutzbaukonzept aufgegeben und die Erhaltung der öffentlichen Schutzräume eingestellt wurde.

- Eigentumsverhältnisse: Der Bund besitzt in der Regel kein Eigentum an diesen öSR, sondern hat vertragliche Nutzungsrechte. Die meisten Schutzräume sind in Privat- oder städtischem Eigentum.

- Bestandsaufnahme und Reaktivierung: Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im März 2022 wurde eine Bestandsaufnahme aller noch gewidmeten öSR durchgeführt. Diese Untersuchung zielte darauf ab zu klären, ob und wie diese Schutzräume wieder funktionstüchtig gemacht werden können. Der Bericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) legt dar, dass eine Reaktivierung grundsätzlich möglich ist, wobei der Zeit- und Kostenaufwand vom angestrebten Schutzniveau abhängt.

- Nicht-Herausgabe von Adressen: Aus Datenschutzgründen und zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken werden Adressen der Schutzräume nicht veröffentlicht. Dies soll unautorisierte Zugänge und damit verbundene Gefahren verhindern.

Für weitere Informationen zu öffentlichen Schutzräumen wird empfohlen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter "Zivilschutz@bundesimmobilien" zu kontaktieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Standorte und Zustände…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach IFG/UIG/VIG zu Zivil- und Militärbunkern in und um Berlin [#295550]
Datum
25. Dezember 2023 15:17
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Standorte und Zustände von Zivil- und Militärbunkern in und im Umkreis von Berlin, die für den Schutz der Bevölkerung relevant sind. Bitte informieren Sie mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Informationen. Ich bitte um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295550/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBK-10109#0081 Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihren Antrag vom 25. Dezember 2023. Le…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Anfrage nach IFG/UIG/VIG zu Zivil- und Militärbunkern in und um Berlin [#295550]
Datum
2. Januar 2024 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
BBK-10109#0081 Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihren Antrag vom 25. Dezember 2023. Leider können wir Ihnen keine Informationen zu den Standorten und Zuständen von Militärbunkern in und im Umkreis von Berlin zur Verfügung stellen. Wir können Ihnen lediglich folgende Informationen weitergeben: Aktuell sind in Deutschland noch 579 öSR mit insgesamt 477.593 Schutzplätzen zu Zivilschutzzwecken gewidmet; diese sind jedoch nicht einsatzbereit. Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Der Bund hält zumeist kein Eigentum an öSR, sondern hat ein vertragliches, mit einer Grundbucheintragung gesichertes Nutzungsrecht im Rahmen der Zivilschutzbindung. Die Mehrzahl der Schutzräume befindet sich in Privateigentum sowie im Eigentum von Städten und Gemeinden. Mit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im März 2022 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller noch gewidmeten öSR durchzuführen. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Fragen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch gewidmeten öSR wieder funktionstüchtig gemacht werden können. Die hierzu durchgeführte dreistufige Bestandsaufnahme wurde planmäßig Ende Mai 2023 abgeschlossen. Die BImA hat dem BMI im Mai einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Kernaussage des Berichtes der BImA ist, dass eine Reaktivierung der noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume öSR grundsätzlich möglich ist. Zeit- und Kostenaufwand der Reaktivierung hängen ab von dem Schutzniveau, das die Schutzräume bieten sollen. Der Bericht unterscheidet vier Schutzniveaus, vom Trümmer- und Splitterschutz als geringstem bis hin zum Schutz auch vor atomaren Gefahren (CBRN-Schutz) als höchstem Schutzniveau. Darüber hinaus hat die BImA weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine Erhöhung der Schutzkapazitäten abzielen. Die Auswertung des Berichts erfolgt derzeit. Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme werden dann Grundlage weitergehender Entscheidungen sein. Adressen zu Schutzräumen können nicht herausgegeben werden, auch wenn diese nicht mehr einsatzfähig sind. Da sich die Zivilschutzanlagen größtenteils in Privateigentum befinden, ist bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen die Veröffentlichung entsprechender Adressen nicht möglich. Zudem führt das Bekanntwerden von Anlagenadressen erfahrungsgemäß zu einem erheblichen Anstieg von Aufbrüchen und rechtswidrigem Betreten. Da die Anlagen anschließend bis zum Bemerken des Einbruchs unverschlossen bleiben, ist eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Betreten beispielsweise durch Kinder oder Jugendliche, die sich verlaufen, verletzen oder gar ersticken könnten) gegeben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen bezüglich öffentlicher Schutzräume an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Diese können Sie unter " Zivilschutz@bundesimmobilien" kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte mich herzlich für Ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen be…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Anfrage nach IFG/UIG/VIG zu Zivil- und Militärbunkern in und um Berlin [#295550]
Datum
2. Januar 2024 22:34
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte mich herzlich für Ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen bezüglich meines Antrags vom 25. Dezember 2023 bedanken. Ihre Ausführungen zu den öffentlichen Schutzräumen und den laufenden Bemühungen zur Bestandsaufnahme und möglichen Reaktivierung dieser Einrichtungen sind sehr aufschlussreich und wertvoll für mein Verständnis der aktuellen Situation. Obwohl ich verstehe, dass aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht alle von mir angefragten Informationen bereitgestellt werden können, schätze ich Ihre Transparenz und die Mühe, die Sie in die Beantwortung meines Antrags investiert haben. Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und für die umfassende Bearbeitung meiner Anfrage. Sollte ich in Zukunft weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, werde ich mich sicherlich wieder an Ihre Behörde wenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295550/