Anfrage nach IFG: Unterstützung Grand Inga Staudammprojekt und Wasserstoffproduktion in der DR Kongo

- Alle amtlichen Informationen oder alternativ eine Zusammenfassung der bisherigen internen Debatte in Ihrem Haus zu einer möglichen Unterstützung des weiteren Ausbaus des Staudammprojekts Grand Inga in der Demokratischen Republik Kongo (über die bestehenden Dämme Inga I und Inga II hinausgehend) durch ihr Ministerium, auch im Rahmen von Aufträgen an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.
- Alle amtlichen Informationen oder alternativ eine Zusammenfassung der bisherigen internen Debatte in Ihrem Haus zur Unterstützung von Projekten zur Produktion von Grünem Wasserstoff in der Demokratischen Republik Kongo (über Grand Inga hinaus)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Lisa Kadel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle amtlichen Informationen oder a…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Lisa Kadel
Betreff
Anfrage nach IFG: Unterstützung Grand Inga Staudammprojekt und Wasserstoffproduktion in der DR Kongo [#283160]
Datum
4. Juli 2023 16:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle amtlichen Informationen oder alternativ eine Zusammenfassung der bisherigen internen Debatte in Ihrem Haus zu einer möglichen Unterstützung des weiteren Ausbaus des Staudammprojekts Grand Inga in der Demokratischen Republik Kongo (über die bestehenden Dämme Inga I und Inga II hinausgehend) durch ihr Ministerium, auch im Rahmen von Aufträgen an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. - Alle amtlichen Informationen oder alternativ eine Zusammenfassung der bisherigen internen Debatte in Ihrem Haus zur Unterstützung von Projekten zur Produktion von Grünem Wasserstoff in der Demokratischen Republik Kongo (über Grand Inga hinaus)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lisa Kadel Anfragenr: 283160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283160/ Postanschrift Lisa Kadel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lisa Kadel
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/084; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Kadel, ich bestätige den Ei…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/084; hier: Eingangsbestätigung
Datum
5. Juli 2023 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kadel, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.07.2023, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/084, hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Kadel, ich nehme Bezug a…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/084, hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
13. Juli 2023 09:14
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Kadel, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Unterstützung Grand Inga Staudammprojekt und Wasserstoffproduktion in der DR Kongo“ vom 04.07.2023. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 80-100 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich schriftlich bis zum 19.07.2023 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sollten Sie minderjährig sein, bitte ich um Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sobald Ihre die Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Lisa Kadel
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/084, hier: Gebührenkonkretisierung [#283160] Guten Tag, leider muss ich d…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Lisa Kadel
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/084, hier: Gebührenkonkretisierung [#283160]
Datum
21. Juli 2023 07:23
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider muss ich die Anfrage in diesem Fall zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Lisa Kadel Anfragenr: 283160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283160/